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Arbeitsrecht - AZGNorm
VStG §41 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1436/76 E 13. Oktober 1977 RS 3Stammrechtssatz
Der Beschuldigte ist verpflichtet, die zu seiner Entlastung dienlichen Beweismittel so rechtzeitig bekannt zu geben, dass die Behörde auch in die Lage versetzt wird, durch entsprechende Erhebungen und durch Aufnahme der angebotenen Beweise den maßgebenden Sachverhalt festzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981110080.X04Im RIS seit
30.09.2020Zuletzt aktualisiert am
30.09.2020