RS Vwgh 1982/3/30 81/11/0080

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Veröffentlicht am 30.03.1982
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Arbeitsrecht - AZG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1

Rechtssatz

Hatte der Bfr nicht einmal Behauptungen darüber aufgestellt, er sei seiner Pflicht zur Überwachung der Kontrollorgane nachgekommen, so ist ihm damit auch der ihm obliegende Entlastungsbeweis nach § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG 1950 misslungen; denn grundsätzlich deckt sich die Behauptungslast nach Gegenstand und Umfang mit der Beweislast.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981110080.X03

Im RIS seit

30.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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