RS Vwgh 1982/3/30 81/11/0080

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Veröffentlicht am 30.03.1982
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Index

Arbeitsrecht - AZG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3489/80 E 30. Juni 1981 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, dass das gem § 9 VStG verantwortliche Organ nur dann kein Verschulden im Sinne des § 5 Abs 1 VStG trifft, wenn es den Nachweis zu erbringen vermag, dass Maßnahmen getroffen wurden, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (hier: §§ 9, 12 Abs 1 AZG und § 3 Abs 1 des BG über die Nachtarbeit der Frauen) mit gutem Grunde erwarten lassen (Beschränkung auf eine angemessene Kontrolltätigkeit), und zw. auch dann, wenn die Verstöße ohne Wissen und Willen des verantwortlichen Organs begangen worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981110080.X02

Im RIS seit

30.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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