RS Vwgh 1983/10/27 81/16/0165

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1983
beobachten
merken

Index

Grunderwerbsteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §210
BAO §279 Abs1
BAO §280
BAO §4
GrEStG 1955 §16 Abs2

Rechtssatz

Die Rechtsmittelbehörde hat auch die Rechtmäßigkeit des Zeitpunktes der Abgabenfestsetzung zu beachten; ist der Abgabenspruch in Wahrheit erst während des Berufungsverfahrens entstanden, war der erstinstanzliche Bescheid insofern rechtswidrig. Dessen uneingeschränkte Bestätigung durch die belangte Behörde (Berufungsbehörde) verletzt den befreiten Abgabenschuldner in seinen Rechten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981160165.X04

Im RIS seit

28.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten