RS Vwgh 1983/10/27 81/16/0165

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Veröffentlicht am 27.10.1983
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Index

Grunderwerbsteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §200
BAO §4
GrEStG 1955 §16 Abs2

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 1984/11 S 561;

Rechtssatz

Die "vorläufige" Abgabenfestsetzung gemäß § 200 BAO kommt nur im Fall begründeter Anhaltspunkte dafür in Betracht, daß der maßgebende Abgabentatbestand bereits verwiklicht wurde, und ist für erst in der Zukunft liegende Anspruchsverwirklichungen nicht anwendbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981160165.X01

Im RIS seit

28.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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