RS Vwgh 2020/7/6 Ra 2017/22/0124

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Veröffentlicht am 06.07.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art18 Abs1
NAG 2005 §27 Abs2 Z2
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 27 Abs. 2 Z 2 NAG 2005 ist hinreichend determiniert, um ihre Vollziehung unter strenger Gesetzesbindung zu wahren. Auch die faktische Effektivität des Rechtsschutzes ist in jeder Hinsicht gewährleistet. Für eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips bestehen somit keine Anhaltspunkte. Die Regelung des § 27 Abs. 2 Z 2 NAG 2005 begegnet somit keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220124.L05

Im RIS seit

29.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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