RS Vwgh 2020/7/6 Ra 2017/22/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.2020
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art18 Abs1

Rechtssatz

Das Rechtsstaatsprinzip ist Ausdruck der Bindung der Vollziehung an das Gesetz, das dem Bestimmtheitsgebot zu entsprechen hat. Es verlangt - unter anderem - ein Mindestmaß an faktischer Effektivität des Rechtsschutzes; die Festlegung von Rechtsfolgen ist also an eine Form zu knüpfen, die Rechtsschutz samt inhaltlicher Überprüfung des betreffenden Rechtsaktes ermöglicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2017220124.L03

Im RIS seit

29.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten