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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §11Rechtssatz
Soweit die Revision vorbringt, die für die Annahme einer innerstaatlichen Fluchtalternative erforderliche Zumutbarkeit des Aufenthalts im betroffenen Teil des Herkunftsstaates sei auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie zu prüfen, zeigt sie mit dem diesbezüglichen - abstrakt gebliebenen - Vorbringen, wonach von einer drastischen Verschlechterung der Situation im Hinblick auf Nahrungsmittelunsicherheit, Wohnverhältnissen sowie Zugang zu sanitären Anlagen und medizinischer Versorgung auszugehen sei, nicht auf, dass dem jungen und arbeitsfähigen Revisionswerber die Inanspruchnahme einer innerstaatlichen Fluchtalternative nicht zumutbar wäre (vgl. VwGH 6.7.2020, Ra 2020/01/0176, Rn 18, 2.7.2020, Ra 2020/20/0212, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140183.L02Im RIS seit
28.09.2020Zuletzt aktualisiert am
28.09.2020