RS Vwgh 2020/8/27 Ra 2020/15/0035

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Veröffentlicht am 27.08.2020
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1
BAO §85 Abs2
VwRallg

Rechtssatz

Wenn die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150035.L04

Im RIS seit

26.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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