Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §93 Abs2Rechtssatz
Soweit trennbare Absprüche vorliegen, ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision getrennt zu prüfen. Weist eine angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes mehrere trennbare Spruchpunkte auf, so kommt auch eine teilweise Zurückweisung der Revision durch den Verwaltungsgerichtshof in Betracht (vgl. z.B. VwGH 19.2.2018, Ra 2015/12/0008, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150035.L03Im RIS seit
26.02.2021Zuletzt aktualisiert am
26.02.2021