Norm
DSt §1 Abs1Rechtssatz
Genießt der Mandant im Zivilprozess Verfahrenshilfe, trifft den Rechtsanwalt eine sich aus der in § 9 RAO verankerten Treuepflicht ergebende Aufklärungspflicht darüber, mit welchen Kosten der Mandant aufgrund allfälligen außergerichtlichen Einschreitens des Rechtsanwalts in etwa rechnen muss. Verstößt der Rechtsanwalt schuldhaft gegen diese Aufklärungspflicht, verwirklicht er beide Tatbestände des § 1 Abs 1 DSt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133224Im RIS seit
28.09.2020Zuletzt aktualisiert am
28.09.2020