Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
27.07.2020Norm
KanalG NÖ 1977 §2Rechtssatz
Die Erfüllung des abgabenrechtlichen Tatbestandes ist Voraussetzung für die Vorschreibung einer Abgabe (vgl VwGH 82/17/0085). Die bescheidmäßige Vorschreibung einer Abgabe setzt zudem den Bestand einer Abgabenschuld (bzw eines Abgabenanspruches der Gemeinde) voraus. Der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches ist bedeutsam ua für die Abgabenfestsetzung, welche vor diesem Zeitpunkt nicht zulässig ist (vgl dazu Ritz, BAO3, Tz 2 ff u. Tz 14 zu § 4, sowie VwGH 2007/17/0012).
Schlagworte
Finanzrecht; Kanaleinmündungsabgabe; Abgabenanspruch; Abgabenschuld; Entstehung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.701.001.2020Zuletzt aktualisiert am
25.09.2020