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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KStG 1988 §11 Abs1 Z4 idF 2010/I/111Beachte
Rechtssatz
Aus den Erläuterungen (Hinweis 451 BlgNR 22. GP 26; 981 BlgNR 24. GP 9, 132) ergibt sich, dass der Gesetzgeber offenbar reine Konzerngestaltungen verhindern wollte, bei denen Beteiligungen im Rahmen von Veräußerungsvorgängen innerhalb eines bestehenden Konzerns verschoben werden, um eine Firmenwertabschreibung oder einen Fremdkapitalzinsenabzug zu ermöglichen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019130018.J04Im RIS seit
24.09.2020Zuletzt aktualisiert am
24.09.2020