RS Vwgh 2020/7/29 Ra 2020/13/0046

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Veröffentlicht am 29.07.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307

Rechtssatz

Bereits die Bewilligung (oder Verfügung) der Wiederaufnahme führt zur Beseitigung jenes Bescheides, der das wiederaufgenommene Verfahren seinerzeit zum Abschluss gebracht hat (vgl. z.B. VwGH 22.5.2014, 2013/15/0142, mwN),

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130046.L06

Im RIS seit

24.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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