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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/15/0029 E 19. Dezember 2002 VwSlg 7780 F/2002 RS 2Stammrechtssatz
Spruch des Haftungsbescheides (§ 224 BAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe (Hinweis Ritz, Wiederaufnahme eines Lohnsteuerverfahrens oder zweiter Haftungsbescheid?, SWK 1996, A 604). Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd § 289 Abs 2 BAO festgelegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020130056.L01Im RIS seit
24.09.2020Zuletzt aktualisiert am
24.09.2020