RS Vwgh 2020/8/18 Ra 2020/11/0087

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Veröffentlicht am 18.08.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

AVG §52
BEinstG §14
MRK Art6
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §24

Rechtssatz

Bei der Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten geht es um ein "civil right" iSd. Art. 6 MRK, weshalb die Durchführung der Verhandlung essenziell ist, um Fragen an den Sachverständigen richten zu können und den für die Entscheidungsfindung wesentlichen persönlichen Eindruck vom Betroffenen zu gewinnen (vgl. VwGH 25.5.2016, Ra 2016/11/0057).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020110087.L01

Im RIS seit

24.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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