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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs1Beachte
Rechtssatz
Mangels Einleitung eines Vorverfahrens durch den VwGH gemäß § 36 Abs. 1 VwGG war die Äußerung der mitbeteiligten Partei, die inhaltlich eine Revisionsbeantwortung darstellt, zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020050082.L01Im RIS seit
28.09.2020Zuletzt aktualisiert am
28.09.2020