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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
UVPG 2000 §17Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2019/04/0027 B 11. September 2019 RS 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Genehmigung nach § 17 UVP-G 2000 - Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits wiederholt die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie als zwingendes öffentliches Interesse anerkannt (vgl. VwGH 10.4.2014, AW 2013/10/0073, sowie - jeweils im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb einer 380 kV-Leitung - 30.9.2008, AW 2008/05/0040, 27.7.2007, AW 2007/05/0029, mwN). Für die konkrete Annahme einer Gefährdung der Versorgungssicherheit hat der Verwaltungsgerichtshof mehrfach eine diesbezügliche Stellungnahme der Regulierungsbehörde (E-Control), in der diese eine Verzögerung des Baubeginns als Gefährdung der Versorgungssicherheit bezeichnet hatte, als maßgeblich erachtet (vgl. erneut VwGH AW 2008/05/0040, AW 2007/05/0029).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019040034.J01Im RIS seit
22.09.2020Zuletzt aktualisiert am
23.09.2020