Norm
VBG §66 Abs1Rechtssatz
Ist bei einem Wechsel in eine höherwertige Verwendung gerechnet ab Beginn des Dienstverhältnisses zwar die Ausbildungsphase der niedrigeren Entlohnungsgruppe, aber noch nicht die längere Ausbildungsphase der höheren Entlohnungsgruppe abgelaufen, kommt es zu einer Verlängerung der Ausbildungsphase nach § 66 Abs 1 und 2 VBG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133220Im RIS seit
22.09.2020Zuletzt aktualisiert am
22.09.2020