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StVONorm
VStG §5 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1497/75 E 14. Oktober 1976 RS 1Stammrechtssatz
Nach § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG besteht in Verbindung mit § 45 Abs 1 AVG bei Ungehorsamsdelikten die Rechtsvermutung für das Verschulden des Täters. Es ist daher Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was für eine Entlastung spricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001436.X05Im RIS seit
21.09.2020Zuletzt aktualisiert am
21.09.2020