RS Vwgh 1977/10/13 1436/76

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Veröffentlicht am 13.10.1977
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StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1497/75 E 14. Oktober 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Nach § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG besteht in Verbindung mit § 45 Abs 1 AVG bei Ungehorsamsdelikten die Rechtsvermutung für das Verschulden des Täters. Es ist daher Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was für eine Entlastung spricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001436.X05

Im RIS seit

21.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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