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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1052Rechtssatz
Bietet der Betreiber - als Ausfluss der Vertragsfreiheit und in Ausübung seiner unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten - als Teil der von ihm offerierten "Paketlösung" eine Stundung des Restkaufpreises für das Endgerät bei gleichbleibenden monatlichen Raten über 36 Monate hindurch an, hat er grundsätzlich den von ihm eingegangenen und inhaltlich ausgestalteten Vertrag einzuhalten, auch wenn das dispositive Recht "eigentlich" etwas anderes, nämlich das Zug-um-Zug-Prinzip des § 1052 ABGB, vorsieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020030008.J07Im RIS seit
29.09.2020Zuletzt aktualisiert am
29.09.2020