RS Vwgh 1979/10/11 1363/79

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Veröffentlicht am 11.10.1979
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Index

Baurecht - Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4
AVG §68 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
1364/79

Rechtssatz

Hat sich eine Baueinstellung auf das gesamte Bauvorhaben erstreckt, ist eine neuerliche Baueinstellung bei Fortsetzung der Bauarbeiten unzulässig. (hier: während des Berufungsverfahrens) Anwendung des Verwaltungszwanges bei RK dieses Bescheides oder falls einer etwaigen Berufung eine aufschiebende Wirkung aberkannt wurde.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1979001363.X02

Im RIS seit

15.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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