Norm
JN §91 Abs3Rechtssatz
Vom Wahlgerichtsstand für Klagen über Verträge über die Übergabe unbeweglicher oder für unbeweglich erklärter Sachen ist auch die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines solchen Vertrags erfasst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133212Im RIS seit
14.09.2020Zuletzt aktualisiert am
14.09.2020