Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
23.01.2020Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §5 Abs2 Z2Rechtssatz
Gemäß Punkt A. 6. des Schlussprotokolls zum Fürsorgeabkommen liegen Gründe der Menschlichkeit, die einer Rückschaffung gemäß Art. 8 Abs. 1 Fürsorgeabkommen entgegenstehen, insbesondere dann vor, wenn hiedurch enge Bindungen im Aufenthaltsstaat, vor allem eine Familiengemeinschaft, getrennt würden (zu dem verfassungsrechtlich gebotenen weiten Begriff des „Familienlebens“ vgl. etwa die Nachweise aus der Rechtsprechung de EGMR bei Mayer/Muzak, B-VG5, Anmerkung II 2 zu Art. 8 MRK).
Schlagworte
Personenkreis; Erwerbstätigeneigenschaft nicht erhalten geblieben; Fürsorgeabkommen; Gründe der MenschlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.141.021.14423.2019.EZuletzt aktualisiert am
14.09.2020