Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
11.03.2020Index
L92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung WienNorm
WMG §39Rechtssatz
Bei den hier von der BF begehrten Leistungen nach §§ 39 f. WMG handelt es sich um Förderungen, die im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erbracht werden und auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Schlagworte
Förderzusage; Privatwirtschaftsverwaltung; Rechtsanspruch; BescheidqualitätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.141.002.1096.2020Zuletzt aktualisiert am
14.09.2020