Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
26.04.2020Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §92 Abs1Rechtssatz
Ob dem Beschwerdeführer ein Verschulden an der Verunreinigung des Wanderwegs trifft, insbesondere ob das Abkommen des Autos von der Straße durch eine andere Fahrweise überhaupt hätte verhindert werden können oder ob der Beschwerdeführer das anschließende Austreten von Treibstoff in zumutbarer Weise hätte erkennen und unterbinden können, ist bei der vom Verschulden unabhängigen Ersatzpflicht gemäß § 92 Abs. 3 StVO rechtlich nicht maßgeblich (abermals VwGH 24.11.1977, 1037/76; sowie jeweils zu § 89a Abs. 7 StVO VwGH 12.4.1996, 95/02/0088; und VwGH 28.7.1995, 95/02/0129)
Schlagworte
Verunreinigung der Straße; Kostenersatz; Ersatzpflicht; WanderwegEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.251.082.2174.2020.VORZuletzt aktualisiert am
14.09.2020