Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
20.08.2020Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3Rechtssatz
Die Nichtvorlage der Nachbarzustimmung zum geringeren Abstand nach § 79 Abs. 6 BO für Wien beeinträchtigt lediglich die Erfolgsbeurteilung des gestellten Bauansuchens. § 13 Abs. 3 AVG eröffnet jedoch keine Grundlage für die Erteilung von Verbesserungsaufträgen zur Beseitigung von Unzulänglichkeiten, welche die Erfolgsvoraussetzungen eines (Baubewilligungs-)Ansuchens betreffen
Schlagworte
Baurechtliches Bewilligungsverfahren; Mindestabstand; Nichteinhaltung; Nachbar; Zustimmung; Bauplan; Ergänzung; VerbesserungsauftragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2020:VGW.111.067.4173.2020Zuletzt aktualisiert am
10.09.2020