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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander mangels Begründung des mit der Abweisung eines Antrags auf internationalen Schutz erlassenen Einreiseverbots betreffend eine Staatsangehörige von GeorgienRechtssatz
Das Bundesverwaltungsgericht (BVWG) unterlässt in seinem Erkenntnis jegliche Auseinandersetzung mit dem vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erlassenen und von der Beschwerdeführerin bekämpften Einreiseverbot. Dieses findet an keiner Stelle des Erkenntnisses auch nur Erwähnung. Dies widerspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung gerichtlicher Entscheidungen.
Die angefochtene Entscheidung des BVwG ist somit hinsichtlich der Erlassung eines auf die Dauer von zwei Jahren befristeten Einreiseverbotes begründungslos ergangen. In diesem Umfang ist es einer nachprüfenden Kontrolle durch den VfGH nicht zugänglich und folglich mit Willkür belastet.
Schlagworte
Einreiseverbot, Entscheidungsbegründung, AsylrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2020:E948.2020Zuletzt aktualisiert am
09.09.2020