Norm
ASVG §351c Abs7 idF BGBl I 2009/33Rechtssatz
Der Rückforderungsanspruch nach § 351c Abs 7 Z 2 ASVG ist nicht davon abhängig, dass der EU-Durchschnittspreis spätestens zum Zeitpunkt der Überführung der Arzneispezialität in den gelben oder grünen Bereich des Erstattungskodex feststand. Die Bestimmung ist für den gelben Bereich des Erstattungskodex nicht analog anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133208Im RIS seit
04.09.2020Zuletzt aktualisiert am
15.12.2020