Entscheidungsdatum
17.06.2020Norm
AsylG 2005 §3Spruch
L504 2122576-1/37E
L504 2122574-1/30E
Gekürzte Ausfertigung des am 29.05.2020 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. Engel über die Beschwerde von
1. XXXX , geb. XXXX , StA. staatenlos, vertreten durch ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.02.2016, Zl. 1078540308-150881816,
2. XXXX , geb. XXXX , StA. staatenlos, vertreten durch XXXX (1.), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.02.2016, Zl. 1078540504-150881824
nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:
A) Die Beschwerde wird gem. § 3 AsylG idgF als unbegründet abgewiesen.
B) Die Revision ist gem. Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 29.05.2020 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Asylverfahren Familienverfahren gekürzte Ausfertigung Glaubwürdigkeit mangelnde Asylrelevanz mündliche Verhandlung mündliche VerkündungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2020:L504.2122576.1.00Im RIS seit
03.09.2020Zuletzt aktualisiert am
03.09.2020