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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 litaBeachte
Rechtssatz
Eine nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a, § 3 AuslBG unberechtigte Beschäftigung von zwei Ausländern führt - anders als eine solche von vier Ausländern - nicht zur Anwendung eines höheren Strafsatzes als eine solche von bloß einem (vgl. VwGH 6.9.2016, Ra 2016/09/0056; 20.6.2011, 2008/09/0097; 22.10.2003, 2000/09/0170).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090025.L02Im RIS seit
12.08.2021Zuletzt aktualisiert am
19.05.2022