RS Vwgh 2020/7/2 Ra 2020/09/0025

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Veröffentlicht am 02.07.2020
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita
AuslBG §3 Abs1
VStG §19
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §38

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2021/09/0108 E 13.07.2021

Rechtssatz

Eine nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a, § 3 AuslBG unberechtigte Beschäftigung von zwei Ausländern führt - anders als eine solche von vier Ausländern - nicht zur Anwendung eines höheren Strafsatzes als eine solche von bloß einem (vgl. VwGH 6.9.2016, Ra 2016/09/0056; 20.6.2011, 2008/09/0097; 22.10.2003, 2000/09/0170).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090025.L02

Im RIS seit

12.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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