RS Vwgh 2020/7/20 Ra 2020/04/0078

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.07.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §52
GewO 1994 §74
GewO 1994 §77
GewO 1994 §81

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/04/0164 E 29. April 2014 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Einwand des Nachbarn einer Betriebsanlage gegen die im Gutachten vorgenommene Wahl des Messpunktes (hier: für Lärmmessungen) ist nicht zielführend, wenn er nicht auf gleicher fachlicher Ebene erfolgt (Hinweis E vom 12. September 2007, 2007/04/0100).

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040078.L01

Im RIS seit

03.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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