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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §136 Abs3Rechtssatz
Eine Gewerbeberechtigung für Unternehmensberater einschließlich Unternehmensorganisatoren umfasst ihrem Wortlaut nach auch die "Unternehmensorganisation", zu der auch die Errichtung einer gewerblichen Betriebsanlage gehört. § 136 Abs. 3 Z 1 GewO 1994 zählt nunmehr ausdrücklich auch die "Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung" zu den Befugnissen der Unternehmensberater. Die Errichtung einer gewerblichen Betriebsanlage stellt eine solche Angelegenheit der Unternehmensgründung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040039.L07Im RIS seit
10.11.2020Zuletzt aktualisiert am
13.11.2020