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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2014/20/0139 E 28. April 2016 VwSlg 19364 A/2016 RS 5Stammrechtssatz
Wurde das angefochtene Erkenntnis nach der Aktenlage jedenfalls dem BFA, dem im Verfahren vor dem BVwG Parteistellung zukommt (§ 18 VwGVG 2014), rechtswirksam zugestellt (vgl. zur Zustellung per Telefax den B vom 17. Dezember 2014, Fr 2014/18/0033) und erlangte damit rechtliche Existenz, ist eine Anfechtung durch eine weitere Partei des Asylverfahrens, der das Erkenntnis allenfalls nicht rechtswirksam zugestellt wurde, unter diesem Aspekt zulässig (vgl. die zur früheren Rechtslage ergangenen, auf das Revisionsverfahren übertragbaren Erkenntnisse vom 30. August 2007, 2006/19/0480, und vom 13. Dezember 2010, 2008/23/0519).
Schlagworte
Handlungsfähigkeit ProzeßfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019010330.L06Im RIS seit
03.09.2020Zuletzt aktualisiert am
03.09.2020