RS OGH 2020/6/18 5Ob74/20y

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Veröffentlicht am 18.06.2020
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Norm

ABGB §1074
UGB §142

Rechtssatz

Ein Vorkaufsrecht der Kommanditgesellschaft geht durch Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den verbleibenden Gesellschafter nach § 142 UGB nicht unter, sondern im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133206

Im RIS seit

03.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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