RS Lvwg 2020/7/24 LVwG-AV-1455/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.07.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.07.2020

Norm

KFG 1967 §57 Abs2

Rechtssatz

Die Grundlage für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs 2 KFG ist nicht auf Fehlverhalten in Zusammenhang mit einer Begutachtungstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung beschränkt.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; wiederkehrende Begutachtung; Ermächtigung; Vertrauenswürdigkeit; Widerruf; Aufhebung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1455.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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