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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52Rechtssatz
Die Beiziehung eines Sachverständigen zur Klärung der Frage, ob allenfalls doch entgegen der Bedienungsanleitung ein verwertbares Resultat beim Atemalkoholtest zu erzielen gewesen wäre, ist nicht erforderlich (vgl. E 25. November 2005, 2005/02/0254).
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011020353.X02Im RIS seit
02.09.2020Zuletzt aktualisiert am
03.09.2020