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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufenthaltstitel nach § 55 AsylG 2005 - Mit dem Vorbringen, das Bundesverwaltungsgericht habe nicht die Unzulässigkeit einer Rückkehrentscheidung festgestellt, wird kein unverhältnismäßiger Nachteil gemäß § 30 Abs. 2 VwGG dargelegt. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern das angefochtene Erkenntnis einem Vollzug zum Nachteil der Revisionswerberin zugänglich ist.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210185.L01Im RIS seit
02.09.2020Zuletzt aktualisiert am
02.09.2020