RS Vwgh 2020/6/25 Ra 2019/18/0380

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Veröffentlicht am 25.06.2020
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AVG §45 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/18/0440 E 12. Juni 2020 RS 13

Stammrechtssatz

Verbleiben beim VwG nach einer ausführlichen Befragung des Konvertiten Zweifel an dessen wahrer innerer Einstellungsänderung und Verdachtsmomente auf das Vorliegen einer Scheinkonversion, so kommt aber einer Befragung von Zeugen (wie Priestern, Taufpaten) umso mehr Bedeutung zu (VwGH 26.3.2019, Ra 2018/19/0603).

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180380.L01

Im RIS seit

01.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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