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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/18/0440 E 12. Juni 2020 RS 13Stammrechtssatz
Verbleiben beim VwG nach einer ausführlichen Befragung des Konvertiten Zweifel an dessen wahrer innerer Einstellungsänderung und Verdachtsmomente auf das Vorliegen einer Scheinkonversion, so kommt aber einer Befragung von Zeugen (wie Priestern, Taufpaten) umso mehr Bedeutung zu (VwGH 26.3.2019, Ra 2018/19/0603).
Schlagworte
Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180380.L01Im RIS seit
01.09.2020Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020