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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §44aBeachte
Rechtssatz
Selbst ein nicht ausreichend konkreter Spruch eines Straferkenntnisses kann nicht zu dessen Aufhebung führen, sondern das VwG wäre verpflichtet gewesen, den Spruch innerhalb der Tatumschreibung selbst zu korrigieren und damit gemäß § 50 VwGVG 2014 in der Sache zu entscheiden (vgl. etwa VwGH 6.9.2019, Ra 2019/11/0053 bis 0055, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018110167.L06Im RIS seit
01.09.2020Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020