Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.08.2020Norm
EisenbahnG 1957 §12Rechtssatz
§ 48 EisbG umfasst alle „Straßen mit öffentlichem Verkehr“ und übernimmt damit den Straßenbegriff des § 1 Abs 1 StVO. […] Dieser umfasst jedoch auch Straßen, für deren Herstellung und Erhaltung keine Verpflichtung bestehen muss (vgl VwGH Ra 2017/02/0166, mwN). Allenfalls existiert dafür eine Berechtigung, insbesondere das Eigentumsrecht und eine Baubewilligung.
Schlagworte
Infrastruktur und Technik; Eisenbahnanlage; Eisenbahnkreuzung; Kosten; Sicherung; Zuständigkeit; Verfahrensrecht; Zurückverweisung;Anmerkung
VwGH 08.02.2021, Ro 2020/03/0044-5, 0045 bis 0046-4, AbweisungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.292.001.2019Zuletzt aktualisiert am
02.03.2021