Rechtssatz
Ein allfälliger Kostenersatzanspruch des Beklagten aus dem Provisorialverfahren geht nicht dadurch verloren, dass darüber in der Entscheidung über den Sicherungsantrag nicht entschieden wurde, sofern das Sicherungsverfahren in das Hauptverfahren integriert war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2020:RW0000971Im RIS seit
25.08.2020Zuletzt aktualisiert am
25.08.2020