RS OGH 2020/7/31 33R45/20k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.07.2020
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Norm

EO §393 Abs1
ZPO §52 ZPO

Rechtssatz

Ein allfälliger Kostenersatzanspruch des Beklagten aus dem Provisorialverfahren geht nicht dadurch verloren, dass darüber in der Entscheidung über den Sicherungsantrag nicht entschieden wurde, sofern das Sicherungsverfahren in das Hauptverfahren integriert war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2020:RW0000971

Im RIS seit

25.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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