TE Bvwg Erkenntnis 2020/3/24 W124 2211008-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 24.03.2020
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Entscheidungsdatum

24.03.2020

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §2 Abs1 Z13
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §34
AsylG 2005 §55
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §50
FPG §52 Abs2
FPG §52 Abs9
FPG §55 Abs1
FPG §55 Abs2

Spruch

W124 2211008-1/9E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , Staatsangehörigkeit Nepal, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am XXXX , zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

1. Die Erstbeschwerdeführerin (in der Folge BF 1), XXXX , ist die Mutter des Zweitbeschwerdeführers, XXXX (in der Folge BF 2). Sie stellte nach unrechtmäßiger schlepperunterstützer Einreise am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz.

2. In der Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes am XXXX brachte die BF 1 im Wesentlichen vor, dass diese ein sehr großes Problem mit ihren Schwiegereltern haben würde, nachdem ihr Ehemann, der Vater des BF 2, Nepal verlassen habe. Man habe die BF 1 beschuldigt Ehebruch begangen zu haben und diese immer rausgeschmissen. Deshalb sei sie zu ihrer Mutter geflohen. Sie habe zwei Kinder und hätte deshalb wieder zu den Schwiegereltern zurückkehren müssen. Die beiden Kinder würden nunmehr bei der Mutter der BF 1 leben.

3. Die BF 1 wurde in der Folge am XXXX vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl niederschriftlich einvernommen.

Dabei führte diese an der Volksgruppe der Kasi und der Religion des Hinduismus anzugehören. Seit 10 Jahren würden sie verheiratet sein. Sie hätten auf eigenen Wunsch geheiratet und deren Ehe eintragen lassen. Ihr Ehemann würde in Österreich leben. Sie habe eine neunjährige Tochter und einen sechsjährigen Sohn, die sich bei ihren Eltern in Nepal aufhalten würden. Darüber hinaus würden sich noch ihre zwei Brüder dort befinden.

Gearbeitet habe sie nie. Sie habe mit ihrem Ehemann, dem Vater des BF 2, bis zu dessen Ausreise aus Nepal zusammengelebt. Sie hätte im Haus der Schwiegereltern gelebt. Der Ehemann der BF 1 sei vor ca. 5 Jahren ausgereist. Nach der Ausreise aus Nepal hätten ihre Eltern für sie gesorgt. Seit ihrer Ausreise würde sie keinen Kontakt mehr nach Nepal haben.

Die Ausreise hätte 300.000 nepalesische Rupien gekostet. Die Eltern, welche auch die Reise organisiert hätten, hätten die Reise finanziert. Die Frage, woher die Eltern das Geld für die Ausreise organisiert hätten, beantwortete diese damit, dass ihr Bruder gearbeitet und das Geld seinen Eltern gegeben habe. Er habe den gesamten Betrag bezahlt und ihren Eltern gegeben.

Zu den eigentlichen Fluchtgründen wurde von der BF 1, der Mutter des BF 2, im Wesentlichen ausgeführt:

[...]

LA: Wie verstehen Sie den anwesenden Dolmetscher?

VP: Nepali verstehe ich.

LA: Liegen Einwände gegen eine der anwesenden Personen vor? VP: Nein habe ich nicht.

LA: Fühlen Sie sich in der Lage, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten?

Gibt es Gründe, die gegen eine Befragung am heutigen Tage sprechen. VP: Ja mir geht es gut. Nein es gibt keine Gründe.

LA: Sind Sie in Ihrem Asylverfahren rechtsfreundlich vertreten? VP: Nein.

LA: Bitte geben Sie Ihre Personendaten bekannt!

VP: XXXX , ich bin 28 Jahre alt und weiß nicht wann ich genau geboren wurde. Ich wurde am XXXX nach dem nepalesischen Kalender geboren. Den Jahrgang weiß ich nicht.

LA: Haben Sie irgendwelche Dokumente die Ihre Identität bestätigen? VP: Nein habe ich nicht.

LA: Welche Religion haben Sie und welcher Volksgruppe gehören Sie an? VP: Ich bin Hindu, ich gehöre der Volksgruppe XXXX an.

LA: Wie ist Ihr Familienstand?

VP: Ich bin verheiratet, seit ca. 10 Jahren. Nachgefragt gebe ich an, dass wir auf Wunsch geheiratet haben, also nicht traditionell und wir haben unsere Ehe auch eintragen lassen. Nachgefragt gebe ich an, dass wir in XXXX in der Ortschaft XXXX die Heirat eintragen haben lassen.

LA: Welche Schulbildung haben Sie genossen?

VP: Ich habe nur 3 Jahre die Grundschule in XXXX besucht.

LA: Haben Sie einen Beruf erlernt?

VP: Nein.

LA: Bitte geben Sie die Personaldaten Ihres Mannes an.

VP: XXXX , er ist ca. 31 Jahre alt und er lebt auch mit mir in Österreich. ( XXXX )

LA: Haben Sie Kinder?

VP: Ja, 2 Kinder ein Junge und ein Mädchen. Meine Tochter heißt XXXX sie ist 9 Jahre alt und mein Sohn heißt XXXX und ist 6 Jahre alt.

LA: Wo sind die Kinder jetzt? Seit wann?

VP: Meine Kinder befinden sich in meinem Heimatland in Nepal, die Adresse lautet: XXXX .

LA: Bei wem sind Ihre Kinder?

VP: Bei meinen Eltern. Nachgefragt gebe ich an, dass die angegebene Adresse die meiner

Eltern ist.

LA: Haben Sie noch sonstige Angehörige in Nepal? Wo in Ihrem Heimatland halten sich diese auf?

VP: Vater: XXXX , ca. 73 Jahre alt, Mutter: XXXX ca. 71 Jahre alt

Ich habe 2 Brüder, XXXX . Nachgefragt gebe ich an, dass XXXX ca. 45 Jahre und XXXX ca. 35 Jahre alt ist.

LA: Wovon haben Sie im Heimatland bis zu Ihrer Ausreise gelebt?

VP: Ich war bei meinen Eltern, sie haben für mich gesorgt. Nachgefragt gebe ich an, dass ich noch nie gearbeitet habe.

LA: Haben Sie nicht mit Ihrem Mann zusammengelebt?

VP: Ja bis mein Mann ausgereist ist habe ich mit ihm zusammengelebt.

LA: Wo war das?

VP: Wir wohnten in dem Haus meiner Schwiegereltern mit ihnen zusammen.

LA: Wann war die Ausreise Ihres Mannes?

VP: Ca. 5 Jahre seit seiner Ausreise.

LA: Ab wann haben Ihre Eltern für Sie gesorgt?

VP: Seit mein Mann weg ist.

LA: Wann und wie hatten Sie zuletzt Kontakt zu Ihren Angehörigen in Nepal?

VP: Seit ich von dort weg bin habe ich keinen Kontakt mehr, weder telefonisch noch irgendwie anders.

LA: Das heißt Sie haben keinen Kontakt zu Ihren Kindern? VP: Nein habe ich nicht.

LA: Geben Sie bitte Ihre letzte Wohnanschrift im Heimatland bekannt! VP: XXXX .

LA: In welchem konkreten Zeitraum haben Sie an dieser Anschrift gelebt? Von wann bis wann? Handelt es sich um eine Wohnung, ein Haus? Miete, Eigentum?

VP: Seit mein Mann weg war habe ich mich dort aufgehalten, dieses Haus gehört meinen

Eltern.

LA: Haben Sie jemals selbst einen Reisepass beantragt? Wenn ja, was ist damit geschehen?

VP: Nein habe ich nicht. Der Schlepper hat mir einen Pass organisiert aber selbst hatte ich keinen.

LA: Was ist in diesem Pass drinnen gestanden?

VP: Mein Name und mein Foto.

LA: Was ist mit diesem Reisepass geschehen?

VP: Der Schlepper hat ihn mitgenommen.

LA: Haben Sie Angehörige in einem anderen Staat der EU?

VP: Nein, ich habe niemanden.

LA: Haben Sie Familienangehörige in Österreich?

VP: Außer meinem Mann habe ich niemanden.

LA: Sprechen Sie Deutsch?

VP: Nein.

LA: Was könnten Sie in Österreich arbeiten bzw. was könnten Sie sich vorstellen in Österreich zu arbeiten?

VP: Haushaltstätigkeiten oder als Reinigungskraft, wenn ich etwas finde.

LA: Hatten Sie jemals einen Aufenthaltstitel in Österreich, der nicht auf dem Asylantrag begründet war?

VP: Nein.

LA: Haben Sie in Ihrem Heimatland strafbare Handlungen begangen? VP: Nein.

LA: Waren Sie in Ihrem Heimatland jemals politisch oder religiös tätig? Mitglied einer Partei oder einer Organisation?

VP: Nein.

LA: Hatten Sie jemals Probleme mit den Behörden in Nepal (Das Wort Behörde (gemeint Polizei, Gericht, Innenministerium ua. neben den Verwaltungsbehörden) wird erklärt)?

VP: Nein.

LA: Wurden Sie aus religiösen Gründen verfolgt?

VP: Nein.

LA: Wurden Sie aus Gründen der Rasse verfolgt?

VP: Nein.

LA: Wurden Sie aus Gründen Ihrer Nationalität verfolgt?

VP: Nein.

LA: Wurden Sie wegen Ihrer politischen Gesinnung verfolgt?

VP: Nein

LA: Wurden Sie auf Grund Ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt?

VP: Nein.

LA: Haben Sie sich jemals freiwillig, das heißt von sich aus an heimatliche Behörden, Sicherheitsbehörden, Gerichte, Staatsanwaltschaft etc. gewandt? VP: Nein war ich nicht.

LA: Geben Sie bitte an, wann und wie Sie Nepal verlassen haben und nach Österreich gereist sind.

VP: Ich bin ca. seit 3 Monaten in Österreich. Durch die Hilfe von einem Schlepper habe ich Nepal verlassen. Wir sind mit dem Flugzeug nach Indien geflogen, danach sind wir nach Russland geflogen und von Russland nach Österreich sind wir mit dem Auto gefahren.

LA: Wie lange waren Sie mit dem Auto unterwegs?

VP: Ich habe die Tage nicht gezählt aber es hat sehr lange gedauert.

LA: Wie viel hat Ihre Ausreise gekostet und wer hat diese finanziert und organisiert?

VP: Das hat 300.000 nepalesische Rupien gekostet. Das hat der Schlepper organisiert.

LA: Wer hat den Schlepper organisiert?

VP: Meine Eltern, sie haben auch die Reise finanziert.

LA: Von wo haben Ihre Eltern das Geld für Ihre Ausreise organisiert?

VP: Mein Bruder hat gearbeitet und das Geld meinen Eltern gegeben.

LA: Hat Ihr Bruder den kompletten Betrag gezahlt?

VP: Ja.

LA: Das heißt Ihr Bruder hat die Reise finanziert und nicht Ihre Eltern? VP: Ja.

LA: Geben Sie bitte Ihre Beweggründe, die Sie zur Ausreise aus Nepal veranlasst haben, bekannt. Schildern Sie diese bitte unter Angabe von Einzelheiten und auch anscheinenden Nebensächlichkeiten.

VP: Es ist folgendes: Ich habe es nicht mehr ausgehalten bei meinen Schwiegereltern zu leben. Deswegen bin ich von dort weggegangen. Der Grund war, damals hatte mein Mann Streit mit jemanden, der in Folge gestorben ist. Mein Mann ist dann von Nepal geflüchtet und nach Österreich gekommen. Seit er weg war, hat die Familie des Verstorbenen mich nicht mehr in Ruhe gelassen. Das ist der Grund warum ich von dort weg bin.

LA: Sind das alles Ihre Gründe?

VP: Ja und auch wie ich erwähnt habe die Schwiegereltern von mir.

LA: Was war mit Ihren Schwiegereltern?

VP: Meine Schwiegereltern haben mich immer belästigt, auch wenn ich mit jemanden geredet habe, haben sie mich belästigt. Deswegen bin ich nie zu Ihnen gegangen. Das war auch der Grund warum ich zu meinen Eltern gegangen bin.

LA: Weswegen haben Ihre Schwiegereltern Sie belästigt?

VP: Wenn ich mit anderen Männern geredet habe, haben sie schlecht geredet über mich. Außerdem haben sie mich beschuldigt, mit meinem Mann mitschuldig zu sein.

LA: Sie wurde aufgefordert, Angaben mit sämtlichen Details darzulegen. Können Sie dies nun nachholen? Machen Sie bitte konkrete, substantiierte und chronologische Angaben zu Ihren Behauptungen in Bezug auf Zeit, Örtlichkeit, Personen, Umstände etc.

VP: Es war der Vorfall meines Mannes, er hat in der Landwirtschaft gearbeitet. Er hat bei einem Streit den Kontrahenten mit einem Holzstock geschlagen. Einige Tage später ist dieser dann verstorben. Mein Mann ist dann nach Österreich geflüchtet und die Familie des Verstorbenen hat uns nicht in Ruhe gelassen und meine Schwiegereltern haben mich auch deswegen nicht in Ruhe gelassen. Deshalb bin ich zu meinen Eltern gegangen. Auch wenn ich ab und zu meinen Schwiegereltern nachhause gegangen bin, dann haben sie mich beschimpft und raus geschmissen. Ich habe dann einen Schlepper gefunden und habe dann meine Geschichte geschildert. Ich habe ihn gefragt ob er mir helfen kann mich zu meinem Mann zu bringen. Und dann hat er mich hier hergebracht.

LA: Wann war der Vorfall mit Ihrem Mann?

VP: Das war vor ca. 5 Jahren. Ich glaube das war in der Sommerzeit im Monat XXXX )

LA: Bezugnehmend zu dem Vorfall Ihres Mannes, war die Polizei bei Ihnen?

VP: Ich war nicht dort bei meinem Mann zuhause, ich bin zu meinen Eltern nachhause gegangen und ich wurde diesbezüglich nicht befragt.

LA: Wann genau sind Sie zu Ihren Eltern gezogen bzw. wie lange nach dem Vorfall? VP: Ca. nach einem Monat seitdem mein Mann ausgereist ist.

LA: Wurde Ihr Mann wegen diesem Vorfall festgenommen? Oder hatte er Kontakt zu der Polizei?

VP: Nein, er ist gleich nach dem Vorfall geflüchtet.

LA: Ist Ihr Mann in Nepal gesucht worden?

VP: Nur die Familie des Verstorbenen hat meinen Mann gesucht.

LA: Wissen Sie ob die Familie des Verstorbenen zur Polizei gegangen ist wegen diesem Vorfall?

VP: Das weiß ich leider nicht.

LA: Sie haben erwähnt, dass Ihre Eltern den Schlepper organisiert haben, später behaupten

Sie jedoch, dass Sie selbst einen Schlepper gefunden hätten. Was sagen Sie dazu?

VP: Es war so, ich habe den Schlepper kennengelernt. Doch die Reise haben dann meine Eltern organisiert mit dem Schlepper und mein Bruder hat die Reise finanziert.

LA: Sie haben erwähnt, dass Ihre Schwiegereltern Sie aus dem gemeinsamen Haushalt geschmissen hätten, in weiterer Folge behaupten Sie jedoch, dass Sie selbst gegangen sind.

Können Sie mir das erklären? Wie ist das wirklich gewesen?

VP: Sie haben mir gesagt ich soll von dort weggehen soll. Deswegen bin ich dann gegangen.

LA: Bitte schildern Sie genau wie, wann und wie konkret Sie Ihre Schwiegereltern bedroht haben.

VP: Meine Schwiegereltern haben gesagt, dass mein Mann etwas Schlimmes getan hat und ich brauche nicht mehr in diesem Haus bleiben. Außerdem konnte ich mit niemanden reden. Sie haben mich nicht in Ruhe gelassen, ständig beschimpft und letztendlich bin ich von dort weggegangen.

LA: Haben Sie nun all Ihre Gründe für Ihr Asylansuchen nennen können? Gibt es sonst noch was?

VP: Weil meine Schwiegereltern mich in Nepal nicht in Ruhe gelassen haben. Und weil mein Mann Nepal vor einigen Jahren verlassen hat und ich kann ohne meinen Mann nicht leben.

LA: Warum können Sie nicht weiter bei Ihren Eltern und Ihren Kindern in Nepal leben ohne Ihren Mann?

VP: Weil mein Mann so lange fort ist und ich könnte nicht die ganze Zeit bei meinen Eltern bleiben und deswegen bin ich nach Österreich zu meinem Mann gekommen.

Die Frage wird wiederholt.

VP: Weil mein Mann nicht dort ist.

LA: Aber hätten Sie trotzdem die Möglichkeit weiterhin bei Ihren Eltern in Nepal zu leben? VP: Mein Mann hat mir kein Geld mehr geschickt und meine Kinder müssen zur Schule und ich dachte mir wie lange soll ich noch da bleiben. Und ich habe auch meine Schwägerin und mein Bruder dort und sie werden mich auch nicht auf Dauer unterstützen.

Die Frage wird erneut wiederholt.

VP: Mein Mann war nicht mehr da und ohne meinen Mann kann ich dort nicht mehr leben.

LA: Könnten Sie in einem anderen Teil von Nepal leben?

VP: Nein kann ich nicht, ich kann ohne meinen Mann nicht leben.

LA: Was befürchten Sie im Falle Ihrer Rückkehr nach Nepal? Was würde passieren wenn Sie heute nach Nepal zurück müssten?

VP: Ich kann nicht zu meinen Schwiegereltern zurück gehen sie werden mich nicht in Ruhe lassen und auch die Familie des Verstorbenen werden mich nicht mehr in Ruhe lassen.

LA: Wurden Sie persönlich von der Familie des Verstorbenen bedroht? Wenn ja, wann, wie, und wie oft.

VP: Ich habe ab und zu die Familie des Verstorbenen bei meinen Schwiegereltern und auf der Straße getroffen und Sie haben mich gefragt wo mein Mann sei, daraufhin habe ich gesagt, dass ich keine Ahnung habe.

LA: Ist noch etwas anderes Vorgefallen?

VP: Nein.

LA: Das heißt Sie wurden nur nach dem Aufenthalt Ihres Mannes gefragt?

VP: Ja sie haben nur nach dem Aufenthalt meines Mannes gefragt und ich habe gesagt ich weiß es nicht, mehr nicht.

LA: Das heißt Sie wurden nicht bedroht sondern nur befragt von der Familie des Verstorbenen?

VP: Sie haben mich befragt und bedroht falls mein Mann nicht auftaucht werden sie mich auch umbringen.

LA: Warum haben Sie das nicht viel früher erwähnt?

VP: An viele Sachen kann ich mich nicht erinnern. Aber langsam kommt die Erinnerung dann wieder.

LA: Es ist nicht sehr wahrscheinlich und nicht glaubwürdig, dass man so eine unmittelbare Morddrohung vergisst. Was sagen Sie dazu?

VP: Warum sollten sie mir nicht glauben? Ich habe meine ganze Geschichte erzählt.

LA: Möchten Sie sonst noch etwas sagen?

VP: Was soll ich noch sagen? Mein Mann ist da ich will bei ihm sein. Meine Kinder sind in Nepal.

LA: Es wird nunmehr mit Ihnen erörtert, auf welcher Basis und unter Zugrundelegung welcher Länderfeststellungen das BFA in Ihrem Fall zur Entscheidung gelangen wird. Die auf die allgemeine Situation im Herkunftsstaat stützenden Aussagen basieren auf einer Zusammenstellung der Staatendokumentation des BFA. Diese ist zur Objektivität verpflichtet und unterliegt der Beobachtung eines Beirates. Es ist daher davon auszugehen, dass sämtliche Feststellungen von angesehenen staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen stammen, ausgewogen zusammengestellt wurden und somit keine Bedenken bestehen, sich darauf zu stützen.

Die Länderfeststellungen zu Nepal werden Ihren im Anschluss an die Befragung übergeben. Sie bestätigen die Übernahme mit Ihrer Unterschrift. Die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme beträgt 14 Tage, spätestens jedoch bis zum XXXX . LA: Bleiben Sie bei Ihren Angaben?

VP: Ja.

LA: Wie war die Verständigung mit dem anwesenden Dolmetscher? VP: Ich habe alles verstanden.

[...]

4. Am XXXX stellte der in Wien XXXX geborene BF 2 durch seine Mutter, der BF 1, als seine gesetzliche Vertreterin einen Antrag auf internationalen Schutz.

5. Am XXXX wurde der BF 2 im Wege seiner gesetzlichen Vertreterin aufgefordert innerhalb einer Frist von 14 Tagen zum Antrag auf internationalen Schutz eine Stellungnahme abzugeben. Im Aufforderungsschreiben wurde im Wesentlichen dargelegt, dass der BF 2 am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz ohne eigene Fluchtgründe eingebracht habe. Die Gründe würden sich auf jene der Mutter beziehen.

Die Behörde würde daher davon ausgehen, dass der BF 2 keine eigenen Fluchtgründe oder Rückkehrbefürchtungen besitze und sich tatsächlich auf Gründe der BF 1 beziehen würde. In der Folge wurden dem BF 2 mehrere Fragen zu den ihn betreffenden Fragen seiner persönlichen Verhältnisse gestellt.

Der Aufforderung der Beantwortung der Fragen wurde von Seiten des XXXX nicht nachgekommen.

6. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowohl den gegenständlichen Antrag der BF 1 als auch jenen des BF 2 auf internationalen Schutz jeweils bezüglich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Nepal (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Sowohl BF 1 als auch BF 2 wurde gemäß §§ 57 AsylG ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen sie eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und des weiteres gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebungen jeweils gemäß § 46 FPG nach Nepal zulässig seien. Des weiteren wurde innerhalb des Spruches ausgeführt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG jeweils zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage.

7. Gegen den Bescheid der BF 1, der Mutter des BF 2, wurde am XXXX Beschwerde erhoben. Die Beschwerde bezieht sich insbesondere darauf, dass die nepalesischen Behörden ihr gegenüber schutzunwillig und schutzfähig sein würden. Ausgeführt wurde in diesem Zusammenhang, dass die nepalesische Polizei in mancher Hinsicht funktionsfähig, aber dies im Falle der BF 1 nicht der Fall sein würde. Der pauschalen Behauptung zur innerstaatlichen Fluchtalternative, dass es für jeden eine innerstaatliche Fluchtalternative geben würde, würde nicht gefolgt werden.

Festgestellt werden hätte müssen, dass die BF 1 in eine existenzbedrohende Lage geraten würde. Ebenso sei die Bewertung der Glaubwürdigkeit der Fluchtgründe wie die der Gefährdung, der die BF 1 bei einer Rückkehr ausgesetzt sein würde, falsch. Dies gelte auch dafür, ob diese in Nepal eine zumutbare Existenz führen könne. Auch hinsichtlich des Privat-, und Familienlebens der BF 1 sei nur eine unzureichende Behandlung getroffen worden. Man habe sich mangelhaft mit dem Verfahren der BF 1 auseinandergesetzt.

8. Gegen den Bescheid des BF 2 wurde am XXXX Beschwerde erhoben und dieser hinsichtlich sämtlicher Spruchpunkte angefochten. Geltend gemacht wurden unrichtige Feststellung, Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtige rechtliche Beurteilung. Hinsichtlich der Begründung der Beschwerde wurde auf das Vorbringen der Mutter, der BF 1, verwiesen.

9. Die gegenständlichen Beschwerden und die bezughabenden Verwaltungsakten wurden dem Bundesverwaltungsgericht am XXXX bzw. am XXXX vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vorgelegt.

10. Das Bundesverwaltungsgericht hat über die eingebrachten Beschwerden am XXXX eine öffentliche, mündliche Verhandlung durchgeführt. Im Zuge dieser Verhandlung wurde Beweis erhoben durch Parteienvernehmung der BF 1 und ihres Ehemannes bzw. Vaters des BF 2.

Zu den persönlichen Verhältnissen führte die BF 1 aus, dass diese vor ihrer Heirat bei ihren Eltern mit ihrem Bruder zusammengelebt habe. Den Geschwistern und Eltern, mit denen sie zuletzt vor ca. fünf, sechs Monaten Kontakt gehabt habe, würde es gut gehen. Die letzten fünf Monate habe sie deshalb keinen Kontakt zu ihren Eltern gehabt, weil diese über kein Mobiltelefon verfügen würden und nur einer der Brüder über ein solches verfügen würde. Diesen habe sie deshalb nicht kontaktiert, weil sie krank gewesen sei und durch das Kind, den BF 2, in Österreich viel beschäftigt sei. Die drei Brüder und eine Schwester ihrer Mutter würden in XXXX , im Heimatdorf der BF 1, leben.

Zu ihrer Schul-, bzw. Berufsausbildung führte die BF 1 aus, dass diese nur bis zur vierten Klasse in die Schule gegangen sei und dann den Haushalt gemacht habe. Den Lebensunterhalt in Nepal habe sie bestritten, indem sie bei anderen Leuten den Haushalt gemacht habe. Sie habe Geschirr und Wäsche gewaschen und das Haus geputzt.

In Nepal würden die zwei anderen Kinder wohnen. Diese würden sich bei der Mutter der BF 1 aufhalten. Die Eltern der BF 1 würden ihre zwei Kinder in Nepal versorgen. Dem Sohn würde es momentan nicht so gut gehen, weil er eine Operation gehabt habe. Ansonsten würden die beiden Kinder dort in eine öffentliche Schule gehen. Sie habe mit ihnen über ihren Bruder vor zwei Monaten Kontakt gehabt.

Der Ehemann der BF 1 bzw. Vater des BF 2 sei bis zur zehnten Klasse in die Schule gegangen und habe früher in der Landwirtschaft gearbeitet. Ihr Ehemann habe, als sie mit ihm in Nepal zusammengelebt habe, von den Erträgnissen der Landwirtschaft den Lebensunterhalt bestritten. Nachdem ihr Ehemann Nepal verlassen habe, habe diese dort nicht mehr weiterleben können und sei sie dann zu ihrer Mutter gegangen. Das Verhältnis mit der Familie des Ehemannes der BF 1 sei nicht so gut gewesen, weil dieser noch zwei Stiefmütter gehabt habe. Sie habe nach dem Verlassen ihres Ehemannes ihren Lebensunterhalt aus Arbeiten in der Landwirtschaft bestritten. Bei ihrer Mutter sei es auch nicht so leicht gewesen, da die BF 1 viel in der Landwirtschaft arbeiten hätte müssen. Von der Landwirtschaft hätten sie leben können, doch sei es nicht so leicht gewesen. Die Eltern und ihre zwei in Nepal lebenden Kinder würden noch immer von der Landwirtschaft leben.

Als Zimmermädchen habe die Erstbeschwerdeführerin nicht mehr gearbeitet, weil sie den Anschuldigungen ihrer Schwiegereltern ausgesetzt gewesen sei und diese schlechte Sachen über sie erzählt hätten. Mit ihrer Tätigkeit habe sie zwischen 3.000 und 3.500 Nepali verdient. Nachdem ihr Ehemann Nepal verlassen habe, habe die BF 1 in der Landwirtschaft gearbeitet.

10. Zu ihren Fluchtgründen führte die BF 1, Mutter des BF 2, in der Verhandlung folgendes aus:

[...]

R: Schreiben Sie mir Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum auf.

BF1: Ich habe in der Aufregung jetzt mein Geburtsdatum vergessen.

BF1 wird aufgefordert Ihren Vor- und Familiennamen Nepalesisch niederzuschreiben.

BF1: Ich heiße XXXX . (Blatt mit Vor- und Familiennamen wird als Beilage ./F zum Akt genommen)

R: Wo sind Sie geboren?

BF1: Im Distrikt XXXX , im Dorf XXXX .

R: Ist Ihr Mann im selben Dorf geboren?

BF1: Ja, er ist auch dort geboren.

R: Haben Sie Ihren Mann schon als Kind gekannt?

BF1: Ich war 17, 18 Jahre alt, als ich ihn geheiratet habe.

Fragewiederholung.

BF1: Nein.

R: Haben Sie an der von Ihnen zuerst angegebenen Adresse alleine gewohnt?

BF1: Mit meinen Eltern, Bruder.

R: Wie viele Geschwister haben Sie?

BF1: Ich habe zwei Brüder.

R: Wie geht es Ihren Eltern und Ihren Geschwistern?

BF1: Es geht ihnen gut. Sie arbeiten in der Landwirtschaft.

R: Betreiben diese eine eigenen Landwirtschaft?

BF1: Ja, von anderen gepachtet.

R: Wann waren Sie mit Ihren Eltern bzw. Geschwistern das letzte Mal in Kontakt?

BF1: Das ist schon fünf, sechs Monate her.

R: Warum haben Sie die letzten fünf Monate keinen Kontakt mit Ihrer Familie gehabt?

BF1: Meine Eltern haben kein Mobiletelefon. Ein Bruder hat ein Mobiltelefon. Der andere nicht.

R: Haben Sie Ihren Bruder versucht anzurufen?

BF1: Nein, habe ich nicht.

R: Wieso nicht?

BF1: Ich war krank, ich habe jetzt ein Kind und bin mit diesem viel beschäftigt.

R: Wann sind Sie aus Nepal ausgereist?

BF1: XXXX . Nachgefragt gebe ich an, dass dies im März gewesen ist.

R: Wie viele Geschwister haben Ihre Eltern?

BF1: Mein Vater hat keine Geschwister, meine Mutter hat Geschwister.

R: Wie viele Onkel und Tanten haben Sie?

BF1: Drei Onkel und eine Tante.

R: Wo leben diese?

BF1: In XXXX , im Heimatdorf.

R: Haben Sie außerhalb Ihres Heimatdorfes auch noch Verwandte?

BF1: Nein.

R: Welche Schul-, und Berufsausbildung haben Sie?

BF1: Ich bin nur bis zur vierten Klasse in die Schule gegangen. Ich mache nur Hausarbeit.

R: Wie haben Sie in Nepal Ihren Lebensunterhalt verdient?

BF1: Ich habe im Haushalt bei anderen Leuten gemacht.

R: Was haben Sie dabei für Dinge verrichtet?

BF1: Geschirr waschen, Wäsche waschen, Haus putzen.

R: Wie viele Kinder haben Sie?

BF1: In Nepal habe ich zwei Kinder und hier habe ich ein Kind.

R: Wo halten sich Ihre zwei Kinder auf?

BF1: Die sind bei meiner Mutter.

R: Wer kommt für den Lebensunterhalt Ihrer Kinder auf, in Nepal?

BF1: Meine Eltern versorgen die Kinder.

R: Wie geht es Ihren beiden Kindern in Nepal?

BF1: Es geht ihnen gut. Er hat Operation gehabt, es geht ihm jetzt nicht so gut.

R: Wie heißen Ihre beiden Kinder, die in Nepal leben?

BF1: Das Mädchen heißt XXXX , der Bub heißt XXXX .

R: Wie alt sind Ihre Kinder in Nepal?

BF1: Das Mädchen ist 13 Jahre alt, der Bub ist neun.

R: Was machen Ihre beiden Kinder in Nepal?

BF1: Sie gehen noch in die öffentliche Schule.

R: Wann waren Sie das letzte Mal mit Ihren Kindern in Nepal in Kontakt?

BF1: Vor ca. zwei Monaten.

R: Wie sind Sie mit Ihren Kindern in Kontakt getreten?

BF1: Ich habe meinen Bruder angerufen.

R: Was haben Ihnen die Kinder erzählt, was haben Sie mit ihnen besprochen?

BF1: Mein Sohn hat mir gesagt, dass er Schwierigkeiten hat und es ihm nicht gut geht.

R: Warum nicht?

BF1: Er hat eine Verletzung gehabt. Ich weiß nicht, wie das zustande gekommen ist. Er wurde operiert. Dabei wurde ihm ein Hoden entfernt.

R: Geht es ihm jetzt wieder besser?

BF1: Ja.

R: Schicken Sie Geld nach Nepal?

BF1: Nein, weil wir haben selber nicht genug Geld. Wir haben jetzt ein kleines Kind.

R: Welche Schul-, und Berufsausbildung hat Ihr Ehemann?

BF1: Er ist bis zur zehnten Klasse gegangen. Er hat auch früher in der Landwirtschaft gearbeitet.

R: Hat er, außer in der Landwirtschaft, auch etwas Anderes gearbeitet?

BF1: Er hat auch auf dem gepachteten Grund gearbeitet.

R: Wann haben Sie Ihren Ehemann das erste Mal kennengelernt?

BF1: Ich habe meinen Mann bei einer Hochzeitsfeier kennengelernt.

R: Wann war das?

BF1: Ca. vor 14, 15 Jahren.

R: Wie hat Ihr Mann, als Sie mit ihm in Nepal zusammen waren, seinen Lebensunterhalt bestritten?

BF1: Wir haben von der Landwirtschaft gelebt.

R: Wie würden Sie Ihre damaligen Lebensverhältnisse einstufen?

BF1: Die Verhältnisse mit der Familie meines Mannes waren nicht so gut, weil er hat noch zwei Stiefmütter.

Fragewiederholung.

BF1: Es war sehr schwer zum Leben.

R: Haben Sie ausreichend zu Essen gehabt, konnten Sie damit leben?

BF1: Wir hatten nicht ausreichend Geld um zu leben.

R: Wovon haben Sie gelebt, nachdem Ihr Mann Nepal verlassen hat?

BF1: Ich konnte nicht mehr dort weiterleben und bin dann zu meiner Mutter gegangen.

R: Wer hat dann für Ihren Lebensunterhalt gesorgt?

BF1: Ich habe dann auch in der Landwirtschaft gearbeitet. Bei meiner Mutter war es auch nicht so leicht, wir mussten sehr viel in der Landwirtschaft arbeiten. Wir haben von der Ernte der Landwirtschaft leben können, aber es war nicht so leicht.

R: Leben Ihre Eltern und Ihre Kinder auch von der Landwirtschaft?

BF1: Ja, sie leben noch immer von der Landwirtschaft.

R: Warum haben Sie dann nicht mehr als Zimmermädchen gearbeitet?

BF1: Wenn ich arbeiten gegangen bin, haben meine Stiefschwiegermütter und Stiefvater immer wieder Anschuldigungen gegen mich gemacht und schlechte Sachen über mich geredet, deswegen bin ich zu meiner Mutter geflüchtet.

R: Haben Sie dort noch im Haushalt gearbeitet?

BF1: Ja.

R: Wie viel haben Sie im Monat verdient?

BF1: 3.000 Nepali bis 3.500 Nepali.

R: Was haben Sie in den Jahren, nachdem Ihr Ehemann Nepal verlassen hat, bis zu Ihrer Ausreise, in Nepal gemacht?

BF1: In der Landwirtschaft habe ich gearbeitet.

R: Was würden Sie befürchten, wenn Sie nach Nepal zurückkehren müssten?

BF1: Ich bin von dort geflüchtet. Wenn ich zurückkehre, nehme ich an, dass sie mich umbringen werden.

R: Warum sollten Sie umgebracht werden?

BF1: Weil ich mit einem anderen irgendetwas gehabt habe und die Familienehre beschmutzt habe.

R: Wann war das?

BF1: Als mein Ehegatte ins Ausland gegangen ist.

R: Wer behauptet das, dass Sie mit jemand anderen etwas gehabt hätten?

BF1: Mein Schwiegervater und meine Stiefschwiegermütter.

R: Wie weit sind Ihre Schwiegereltern vom Haus Ihrer Eltern entfernt?

BF1: Zu Fuß eine halbe Stunde.

R: Wann sind Sie von Ihren Schwiegereltern dieser Handlung beschuldigt worden?

BF1: Vor neun Jahren, ganz genau weiß ich es nicht.

R: Was haben Sie gemacht, nachdem Sie von Ihren Schwiegereltern beschuldigt worden sind?

BF1: Ich habe gesagt, dass ich so etwas nicht gemacht habe, sie haben mich trotzdem weiter beschuldigt. Ich bin geflüchtet zu meiner Mutter.

R: Wie lange haben Sie sich bei Ihren Eltern aufgehalten, bevor Sie Nepal verlassen haben?

BF1: Sechs Jahre.

R: Ist es bei Ihren Eltern zu irgendwelchen Vorfällen gekommen?

BF1: Wir hatten eine große Familie und es hat in der Familie immer wieder Streitereien gegeben.

R: Wen haben diese Streitereien betroffen?

BF1: Die Kinder, die Schwägerin.

R: Um was ging es bei diesen Streitereien?

BF1: Weil wir wenig zu essen hatten.

R: Inwiefern waren Sie in diesen Streitereien involviert?

BF1: Sie wollten nicht, dass ich dort wohne.

R: Wie ist jetzt die Situation, nachdem Ihre Kinder dort wohnen?

BF1: Jetzt leben nur meine Eltern mit meinen Kindern dort. Damals waren wir alle zusammen.

R: Wo wohnen jetzt die Anderen?

BF1: Sie leben woanders, im gleichen Heimatdorf.

R: Warum hätte Ihr Bruder den Schlepper bezahlen sollen, wenn es immer wieder zu Streitereien gekommen sein soll, dass sie zu wenig zu essen gehabt hätten?

BF1: Ich hatte nicht mit meinem Bruder Probleme, sondern mit meiner Schwägerin.

R: Inwiefern hatten Sie mit Ihrer Schwägerin Probleme?

BF1: Es waren zwei Schwägerinnen und wir haben immer wieder gestritten.

R: Um was ging es bei den Streitereien?

BF1: Sie wollten überhaupt nicht, dass ich mit meinen Kindern dort lebe.

R: Wäre es jetzt ein Problem, wenn Sie wieder dort leben würden, nachdem alle ausgezogen sind und nur noch Ihre Eltern mit Ihren Kindern dort leben?

BF1: Meine Eltern haben keinen Platz dort, sodass wir dort wohnen könnten. Die Schwiegereltern lassen uns nicht dort.

R: Wie hat es dann funktioniert, wenn früher Ihre zwei Schwägerinnen mit ihren Männern (Brüdern) und Kindern bei Ihren Eltern, mit Ihnen gelebt haben?

BF1: Meine Eltern werden auch sagen, dass wir unsere Kinder nehmen sollen und zu unserem eigenen Haus gehen sollen.

R: Wie weit ist Ihr Haus vom Haus Ihrer Eltern entfernt?

BF1: Zu Fuß eine halbe Stunde.

R: Wer passt jetzt auf dieses Haus auf?

BF1: Das wurde durch das Erdbeben zerstört, jetzt wohnt niemand dort.

R: Welche Probleme würden Sie konkret befürchten, wenn Sie nach Nepal zurückkehren müssten?

BF1: Meine Stiefschwiegereltern werden uns umbringen kommen.

R: Wieso sollten Sie Ihre Stiefschwiegereltern umbringen, wenn Sie woanders leben würden? Sie haben jahrelang in Nepal gelebt, eine halbe Stunde zu Fuß von Ihren Schwiegereltern entfernt, ohne dass Sie umgebracht worden wären.

BF1: Sie sind dort auch hingekommen. Deshalb bin ich hierhergekommen.

R: Haben Sie eine Anzeige bei der Polizei gemacht?

BF1: Ja, habe ich gemacht, aber die Polizei hat gesagt, das sei unser Familienproblem.

R: Bei welcher Polizeistation haben Sie eine Anzeige gemacht?

BF1: Im Heimatdorf in XXXX .

R: Haben Sie die Anzeige dabei?

BF1: Nein.

R: Warum haben Sie bei Ihren Schwiegereltern nicht mehr leben können?

BF1: Sie haben mich ständig beschuldigt, dass ich mit jemandem ein Verhältnis gehabt hätte. Außerdem hat mein Mann jemanden umgebracht, deshalb kam die Polizei ständig.

R: Wen hat Ihr Mann umgebracht?

BF1: Das war bei der Landwirtschaft, wegen Wasserstreitigkeiten.

R: Wie heißt dieser Mann?

BF1: Er ist auch vom Heimatdorf.

Fragewiederholung.

BF1: Ich weiß es nicht, ich kannte ihn nicht.

R: Wie heißt die Familie dieses Mannes?

BF1: Sie wohnen sehr weit entfernt, sie haben nur die Landwirtschaft dort.

R: Wo wohnen Sie genau?

BF1: Sie leben in einem anderen Distrikt.

R: In welchem Distrikt?

BF1: Das weiß ich nicht.

R: Was ist bei diesem Vorfall mit Ihrem Mann genau passiert?

BF1: Das ist wegen der Wasserstreiterei gekommen.

R: Was heißt das genau?

BF1: Es ist zu Streitereien wegen dem Wasser gekommen und es kam zu Handgreiflichkeiten von beiden Seiten. Letztendlich hat mein Mann irgendwelche Holzstücke genommen und ihn erschlagen.

R: Hat Ihr Mann das Opfer angegriffen, oder wurde er zuerst angegriffen?

BF1: Mein Mann wurde zuerst attackiert und hat dann zurückgeschlagen.

R: Wohin hat Ihr Mann geschlagen?

BF1: Das war in der Landwirtschaft auf dem Feld.

Fragewiederholung.

BF1: Auf den Kopf.

R: Was hat Ihr Mann gemacht, nachdem er diesen Mann am Kopf getroffen hat?

BF1: Er ist geflüchtet.

R: Wohin?

BF1: Er hat sich irgendwo versteckt und ist weitergeflüchtet.

R: Wohin ist er dann geflüchtet?

BF1: Ich hatte keinen Kontakt mehr.

R: Ihr Mann hat beim Bundesasylamt am XXXX gesagt, dass er nicht irgendwohin geflüchtet ist, sondern dass er nach diesem Vorfall nachhause kam und seinen Eltern von dem Vorfall erzählt hätte. Was sagen Sie zu diesem Widerspruch?

BF1: Ich kann mich nicht an alle Sachen von damals erinnern.

R: Haben Sie damals noch bei Ihrem Mann bzw. bei Ihren Schwiegereltern zuhause gelebt?

BF1: Ja, damals habe ich noch mit meinem Mann dort gelebt.

R: Haben Sie mitbekommen, was Ihr Mann erzählt hat, nachdem er nach diesem Vorfall nachhause gekommen ist?

BF1: Nein, er ist nicht nachhause gekommen. Er hat sich irgendwo versteckt. Er hat einige Zeit später mit uns Kontakt aufgenommen.

R: Ist er nach diesem Vorfall noch einmal nachhause gekommen?

BF1: Ich glaube einmal, wegen der Dokumente, um diese zu besorgen.

R: Waren Sie zu diesem Zeitpunkt zuhause?

BF1: Es war in der Nacht, als ich schon geschlafen habe.

R: Haben Sie mitbekommen, dass Ihr Mann in der Nacht nachhause gekommen ist?

BF1: Ja, wir haben gesprochen. Er hat gesagt, dass er jetzt dort nicht mehr leben kann. Er wird irgendwohin fliehen.

R: Hat er Ihnen gesagt, warum er dort nicht mehr leben kann?

BF1: Er meinte, die Polizei würde ihn verhaften und ihn ins Gefängnis bringen.

R: Warum sollte ihn die Polizei verhaften bzw. ihn ins Gefängnis bringen, wieso hatte er diese Befürchtung?

BF1: Weil er jemanden umgebracht hat.

R: Hat er Ihnen das erzählt, dass er jemanden umgebracht hat?

BF1: Ja.

R: Ihr Ehemann hat in der Niederschrift vom XXXX gesagt, auf die Frage, was mit dem Mann passiert sei, dass er das nicht wissen würde und es könnte sein, dass dieser Mann tot gewesen sei. Sie sagen heute, dass Ihnen Ihr Mann schon mitgeteilt hat, dass der Mann tot gewesen ist, dass er jemanden getötet hat. Was sagen Sie zu diesem Widerspruch?

BF1: Was soll ich sagen, ich habe es vergessen. Ich kann mich nicht an alles erinnern.

R: Wissen Sie, mit welchem Verkehrsmittel Ihr Mann aus Nepal ausgereist ist?

BF1: Nein, weiß ich nicht.

R: Haben Sie darüber gesprochen?

BF1: Das weiß ich nicht, was er damals gesagt hat. Ich weiß es jetzt nicht.

R: Ist Ihr Mann mit Hilfe eines Schleppers ausgereist?

BF1: Ich weiß es nicht.

R: Wo hat dieser Mann, den Ihr Ehemann umgebracht haben soll, seine Grundstücke gehabt?

BF1: In XXXX .

R: Wo hatte Ihr Mann das Grundstück?

BF1: Es ist ganz in der Nähe.

R: Wie weit sind diese Grundstücke voneinander entfernt?

BF1: Es war gleich nebeneinander. Das Wasser musste von der gleichen Quelle genommen werden.

R: Haben Sie diese Grundstücke gekannt?

BF1: Ja.

R: Haben Sie sich auch öfter auf diesem Grundstück befunden?

BF1: Nicht so oft.

R: Wie lange war das Opfer Nachbar Ihres Ehemannes?

BF1: Als ich ihn geheiratet habe, hatten diese schon die Grundstücke nebeneinander.

R: Hat es vorher schon Streitigkeiten gegeben, bevor es zu diesem Vorfall gekommen ist?

BF1: Das weiß ich nicht.

R: Haben Sie mit Ihrem Mann darüber gesprochen?

BF1: Nein, er hat mit mir nicht darüber gesprochen.

R: Sprechen Sie Deutsch und verstehen Sie Deutsch?

BF1 auf Deutsch: Ein bisschen.

R Frage auf Deutsch: Haben Sie einen Deutschkurs besucht?

BF1 auf Deutsch: Deutschkurs gehen, aber....

R Frage auf Deutsch: Wo haben Sie den Deutschkurs besucht?

BF1 auf Deutsch: Drei Monate gehen.

R Frage auf Deutsch: Haben Sie schon eine Deutschprüfung absolviert?

BF1 auf Deutsch: Nein, habe ich nicht.

R Frage auf Deutsch: Haben Sie in Österreich Freunde?

BF1 auf Deutsch: Ja.

R Frage auf Deutsch: Gehören diesem Freundeskreis auch Österreicher an?

BF1 auf Deutsch: Name?

R Frage auf Deutsch: Von was leben Sie in Österreich?

BF1 auf Nepalesisch: Habe ich nicht verstanden.

R Frage auf Deutsch: Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

BF1 auf Deutsch: Kinder.

R Frage auf Deutsch: Was machen Sie sonst?

BF1 auf Deutsch: Zwei, drei Wochen in Kindergarten gehen.

Fortsetzung auf Nepali:

R: Wie bestreiten Sie in Österreich Ihren Lebensunterhalt?

BF1: Ich beziehe Sozialhilfe.

R: In welcher Höhe?

BF1: Früher habe ich 300? bekomme, seitdem ich das Kind habe 500? monatlich.

R: Wie bestreitet Ihr Ehemann seinen Lebensunterhalt?

BF1: Er arbeitet als Zeitungszusteller.

R: Wie viel verdient er monatlich?

BF1: Das ist unterschiedlich, manchmal 400? manchmal 500? monatlich.

R: Wo wohnen Sie?

BF1: Wir wohnen privat.

R: Wie viel zahlen Sie Miete?

BF1: Wohnung 322?, für Strom zahlen wir 95? im Monat.

R: Wer bezahlt die Wohnung und wer bezahlt den Strom?

BF1: Wir zahlen zusammen (der Ehegatte und ich).

R: Wie groß ist Ihre Wohnung?

BF1: Eine Küche und ein Schlafzimmer.

R: Haben Sie in Österreich schon gearbeitet?

BF1: Nein.

R: Haben Sie in Österreich einen Arbeitgeber gefunden, der für Sie um eine arbeitsrechtliche Bewilligung angesucht hat?

BF1: Nein, habe ich noch nicht.

R: Geht Ihr Kind in den Kindergarten?

BF1: Nein, noch nicht. Das ist erst 13 Monate alt.

R: Geht Ihr Kind in eine Kindergrippe?

BF1: Nein, noch nicht.

R: Haben Sie Freunde in Österreich?

BF1: Ja.

R: Gehören diesem Freundeskreis auch Österreicher an?

BF1: Ja.

R: Wie heißen Ihre beiden besten österreichischen Freunde?

BF1: XXXX , Familiennamen weiß ich nicht. Die zweite heißt XXXX , Familiennamen weiß ich nicht.

R: Wie lauten die Adressen Ihrer beiden österreichischen Freundinnen?

BF1: Von XXXX weiß ich die Adresse nicht. Von XXXX weiß ich sie, sie wohnt im 9. oder 10. Bezirk, genau weiß ich es nicht.

R: Waren Sie schon einmal dort?

BF1: Ja.

R: Leiden Sie an schweren Krankheiten, nehmen Sie Medikamente?

BF1: Ich habe eine Zuckerkrankheit und wenig Blut.

R: Sind Sie deshalb in ärztlicher Behandlung?

BF1: Ja.

R: Wie heißt Ihr Arzt?

BF1: Ich habe es vergessen.

R: Was tun Sie gegen die Zuckerkrankheit?

BF1: Ich habe früher auch wegen meiner Zuckerkrankheit sowohl Spritze, als auch Tabletten genommen. Jetzt bin ich auf pflanzliche Heilmittel aus Nepal umgestiegen.

R: Seit wann sind Sie auf diese pflanzlichen Heilmittel umgestiegen?

BF1: Nach der Geburt meines Kindes.

R: Wann ist Ihr Kind geboren?

BF1: Nach nepalesischen Kalender am XXXX .

R: Sind Sie noch in ärztlicher Behandlung, nachdem Sie jetzt die pflanzlichen Heilmittel nehmen?

BF1: Ich war wegen einer allgemeinen Untersuchung beim Arzt, vor einem Monat.

R: Wirken die pflanzlichen Mittel?

BF1: Zucker steigt hoch, aber Blutdruck ist zurückgegangen.

R: Was machen Sie gegen den hohen Zucker?

BF1: Ich untersuche zuhause selbst, ob der Zucker zu hoch ist. Ich nehme weiter die Medikamente aus Nepal.

R: Nehmen Sie außer den nepalesischen Medikamenten gegen den Zucker noch etwas?

BF1: Nein, momentan nicht.

R: Heißt das, dass Ihr Zucker in Ordnung ist, wenn Sie keine synthetischen Medikamente mehr nehmen?

BF1: Ich habe die nepalesischen Medikamente verwendet, weil ich gutes davon gehört habe.

Fragewiederholung.

BF1: Nein, für Zucker nehme ich neben den nepalesischen Medikamenten keine mehr. Und wenn ich Kopfschmerzen habe, nehme ich Kopfwehtabletten.

R: Haben Sie den Zucker schon in Nepal gehabt?

BF1: Nein.

R: Haben Sie mit wenig Blut den Bluthochdruck gemeint?

BF1: Als ich schwanger war, hatte ich weniger rote Blutkörperchen, weiß war mehr. Deswegen wurde ich im siebten Monat schon operiert, um das Kind zur Welt zu bringen.

R: Ist es jetzt mit den Blutkörperchen normal?

BF1: Jetzt ist es wieder normal.

BF1 wird auf Entschlagungsrecht hingewiesen.

R: Haben Sie gerichtliche Straftaten begangen, läuft gegen Sie ein Strafverfahren?

BF1: Nein, habe ich nicht.

R: Verwaltungsstrafen?

BF1: Nein.

R: Haben Sie Verwandte in Österreich?

BF1: Nein.

R: Ihr Mann?

BF1: Nein.

R an BehV: Haben Sie eine Frage an die BF1?

BehV: Wie geht es Ihrem Sohn, der in Österreich geboren worden ist?

BF1: Er ist gesund.

R: Wie heißt Ihr Sohn?

BF1: XXXX .

[...]

Anschließend gab der Ehemann der BF 1 bzw. des Vaters des BF 2 auf Befragung folgendes an:

[...]

R: Schreiben Sie mir Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum auf.

BF2: XXXX .

R auf Deutsch: Sprechen und verstehen Sie Deutsch?

BF2 auf Deutsch: Ein bisschen.

R auf Deutsch: Welche Sprache sprechen Sie mit Ihrer Frau?

BF2 auf Deutsch: Nepalesisch.

R auf Deutsch: Geht Ihre Frau in einen Deutschkurs?

BF2 auf Deutsch: Noch nicht.

R auf Deutsch: Ist Ihre Frau schon in einen Deutschkurs gegangen?

BF2 auf Deutsch: Meine Frau?

R auf Deutsch: Ja, Ihre Frau.

BF2 gibt keine Antwort.

R auf Deutsch: Schildern Sie mir einen typischen Alltag von Ihnen.

BF2 auf Deutsch: Ich verstehe nicht.

R auf Deutsch: Was machen Sie, wenn Sie nicht arbeiten gehen müssen?

BF2 auf Deutsch: Zuhause bleiben.

R auf Deutsch: Seit wann gehen Sie in Österreich einer Arbeit nach?

BF2 auf Deutsch: Zeitung arbeiten.

Fragewiederholung.

BF2 auf Deutsch: Verstehe nicht.

R auf Deutsch: Haben Sie selbst in Österreich einen Deutschkurs besucht?

BF2 auf Deutsch: Ja.

R auf Deutsch: Wann?

BF2 auf Deutsch: Zwei Jahre früh.

R auf Deutsch: Haben Sie in Österreich einen Freundeskreis?

BF2 auf Deutsch: Nein.

R auf Deutsch: Hat Ihre Frau österreichische Freunde?

BF2 auf Deutsch: Nein.

R auf Deutsch: Interessieren Sie sich für die österreichische Kultur und Politik?

BF2 auf Deutsch: Bisschen.

R auf Deutsch: Was interessiert Sie besonders?

BF2 Nepalesisch: Habe ich nicht verstanden.

R auf Deutsch: Haben Sie schon eine Deutschprüfung absolviert?

BF2 auf Deutsch: Ja.

R auf Deutsch: Haben Sie diese positiv bestanden?

BF2 auf Deutsch: Ja.

R auf Deutsch: Wo haben Sie diese absolviert, wie hat das Institut bzw. Verein geheißen?

BF2 Nepalesisch: Nicht verstanden.

Verhandlung wird in Nepalesisch fortgesetzt.

R: Wie geht es Ihren Eltern?

BF2: Denen geht es gut.

R: Ihren Schwiegereltern?

BF2: Auch gut.

R: Wann waren Sie das letzte Mal mit diesen in Kontakt?

BF2: Das ist schon lange her.

R: Woher wissen Sie dann, dass es Ihren Eltern bzw. Schwiegereltern gut geht?

BF2: Meine Frau hat manchmal mit meinen Schwiegereltern Kontakt.

R: Woher wissen Sie, dass es Ihren Eltern gut geht?

BF2: Meine Schwiegereltern sagen, dass es meinen Eltern auch gut geht.

R: Sind Ihre Schwiegereltern und Eltern in Kontakt?

BF2: Ein bisschen.

R: Sind die Schwiegereltern und Eltern befreundet?

BF2: Nein.

R: Wie weit wohnen die Eltern und Schwiegereltern voneinander entfernt?

BF2: Mit dem Auto 15 Minuten.

R: Welche Schul- und Berufsausbildung haben Sie?

BF2: Ich habe die Schule bis zur achten Schulstufe besucht. Ich habe Tischler gelernt.

R: Wie lange haben Sie diesen Beruf ausgeübt?

BF2: Fünf Jahre.

R: Hat Ihnen der Beruf Spaß gemacht?

BF2: Ja.

R: Wie haben Sie Ihren Lebensunterhalt in Nepal bestritten?

BF2: Ich habe als Tischler gearbeitet.

R: Haben Sie mit dem Geld leben können bzw. haben Sie damit Ihre Familie ernähren können?

BF2: Ja.

R: Wo halten sich derzeit Ihre zwei anderen Kinder auf?

BF2: Die zwei Kinder leben mit meiner Mutter woanders.

R: Wo lebt Ihre Mutter mit den zwei Kindern?

BF2: Es ist von XXXX etwas weiter.

R: Wie weit ist das entfernt?

BF2: Eine halbe Stunde.

R: Warum leben Ihre beiden Kinder nicht bei Ihren Schwiegereltern?

BF2: Finanziell können sie sich das nicht leisten.

R: Sind Ihre Eltern besser situiert?

BF2: Ja, ein bisschen besser.

R: Seit wann leben die beiden Kinder bei Ihrer Mutter?

BF2: Als meine Frau nach Österreich kam.

R: Hat Ihre Frau mit den beiden Kindern bei Ihrer Mutter gewohnt?

BF2: Früher waren alle Familien bei mir zusammen. Später hat sie Probleme gehabt und ist ausgezogen.

R: Wohin ist sie gezogen?

BF2: Sie ist zu meinen Schwiegereltern gegangen und später nach Österreich.

R: Wann ist sie zu Ihren Schwiegereltern gegangen?

BF2: Genau weiß ich nicht wann.

R: Ungefähr?

BF2: Ca. ein Jahr bevor sie aus Nepal ausgereist ist.

R: Ist sie dorthin mit Ihren beiden Kindern gegangen oder hat sie die beiden Kinder bei Ihren Eltern gelassen?

BF2: Sie ist alleine gegangen und hat die Kinder bei meiner Mutter zurückgelassen.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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