Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.06.2020Norm
BAO §4 Abs1Rechtssatz
Schon aus dem Wortlaut des § 12 Abs 1 lit b NÖ KanalG ergibt sich, dass, neben der Möglichkeit des Kanalanschlusses, das Vorliegen einer Anschlusspflicht hinsichtlich der betreffenden Liegenschaft eine weitere Tatbestandsvoraussetzung des Entstehens der Abgabenschuld ist.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanaleinmündungsabgabe; Abgabenbescheid; Bescheidadressat; Miteigentümer; Gesamtschuldner; Solidarhaftung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.611.001.2020Zuletzt aktualisiert am
12.08.2020