TE Bvwg Erkenntnis 2018/6/13 L518 2159829-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 13.06.2018
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Entscheidungsdatum

13.06.2018

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55

Spruch

L518 2159829-1/6E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Markus STEININGER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Irak, vertreten durch ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.05.2017, Zl. XXXX , zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF, §§ 52 Abs. 2 Z 2 u. Abs 9, 46, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrenshergang

1. Die beschwerdeführende Partei [bP] ist Staatsangehöriger der Republik Irak und brachte nach rechtswidriger Einreise in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union und in weiterer Folge nach Österreich am 31.07.2015 bei der belangten Behörde (in weiterer Folge "bB") Anträge auf internationalen Schutz ein.

In Bezug auf das bisherige verfahrensrechtliche Schicksal bzw. das Vorbringen der bP im Verwaltungsverfahren wird auf die Ausführungen im angefochtenen Bescheid verwiesen, welche wie folgt wiedergegeben werden (Wiedergabe aus dem angefochtenen Bescheid):

"...

(Es folgen entscheidungsrelevante Auszüge aus der Erstbefragung)

F: Warum haben Sie ihr Land verlassen (Fluchtgrund):

A: Es herrscht Krieg im Irak. Die IS- Einheiten haben unsere Stadt angegriffen. Wir mussten flüchten. Mein Vater wurde von den IS- Truppen verletzt und die Familie wohnt in XXXX . Beim Vorrücken der IS- Truppen nach XXXX wurden 2 meiner Brüder verschleppt. Aus Angst um mein Leben habe ich den Irak verlassen.

....................

F: Was befürchten Sie bei einer Rückkehr in Ihre Heimat?

A: Ich habe Angst, dass mich die IS- Truppen umbringen.

....................

F: Gibt es konkrete Hinweise, dass Ihnen bei Rückkehr unmenschliche Behandlung, unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohen? Hätten Sie im Falle Ihrer Rückkehr in Ihren Heimatstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen? Wenn ja, welche?

A: Nein, ich möchte nie in den Irak zurückkehren

.....................

- Am 05.08.2015 wurde Ihr Verfahren zugelassen und Ihnen eine Aufenthaltsberechtigungskarte gemäß § 51 AsylG 2005 ausgestellt.

- Am 31.12.2015 wurden Sie am Grenzübergang Saalbrücke von den deutschen Behörden aufgegriffen.

- Am 01.01.2016 wurden Sie von den deutschen Behörden nach Österreich rückübergeben.

- Am 02.02.2017 wurden Sie im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Klagenfurt im Beisein eines von der erkennenden Behörde bestellten und beeideten Dolmetschers der Sprache Arabisch, einvernommen. Die wesentlichen Passagen der Einvernahme gestalten sich dabei wie folgt:

(Es folgen entscheidungsrelevante Auszüge aus der Einvernahme)

F: Fühlen Sie sich heute psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen?

A: Ja

F: Sind Sie gesund?

A: Ja

F: Befinden Sie sich zurzeit in ärztlicher Behandlung/Therapie oder nehmen Sie Medikamente?

A: Ich habe oft Kopfschmerzen.

F: Erzählen Sie mir mehr darüber. Warum haben Sie Kopfschmerzen.

A:Ich hatte einen Autounfall. Ich bin in XXXX von einem Auto überfahren worden.

F:Haben Sie heute Kopfweh?

A:Nein

F: Haben Sie ansteckende Krankheiten?

A:Nein

....................

F: Haben Sie die Belehrung verstanden?

A: Ja

Es folgt eine kurze Darstellung des bisherigen Ablaufs des Verfahrens und Grund und Ablauf der nunmehrigen Einvernahme mitgeteilt.

Sie haben bei der Polizei XXXX , am Hauptbahnhof eine Erstaufnahme gehabt, in der Sie Angaben über Ihre Person, den Fluchtgrund und die Reiseroute nach Österreich getätigt haben. Von der Behörde wurde festgestellt, dass Österreich für Ihren Fall zuständig ist. Die heute Einvernahme dient der Beweisführung Ihrer Angaben und zur Feststellung ob und aus welchen Gründen Ihnen Österreich Schutz gewähren soll/muss.

Erstbefragung: Polizeidirektion XXXX , Abteilung Fremdenpolizei, Am Hauptbahnhof, am XXXX

F: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht?

A: Ja

F: Wurden diese korrekt protokolliert und wurde Ihnen das Protokoll rückübersetzt?

A:Nein es wurde nicht rückübersetzt.

F:Was war genau?

A:Der Dolmetscher sprach Kurdisch Sorani, ich habe ihm nicht richtig verstanden. Ich hatte Angst vor dem Dolmetscher, er fragte ständig warum ich nach Österreich kam.

F: Haben Sie damals den Dolmetscher gut verstanden...

A: Manchmal ja manchmal nein. Vor Angst hab ich oft gesagt ich verstehe Sie.

F: Ist Ihr Name richtig geschrieben? Sind Sie XXXX ?

A: Der Name ist richtig geschrieben.

F: Wann und wo sind Sie geboren? Wo genau sind Sie geboren?

A: Ich bin am XXXX in XXXX geboren

F:Können Sie das belegen?

A:Nein

F:Warum haben Sie zuerst ein anderes Geburtsdatum angegeben?

A:Aus Angst habe ich ein anderes Geburtsdatum angegeben.

AW wird aufgeklärt, dass das Geburtsdatum nach Vorlage eines eindeutigen Ausweises geändert wird.

AW willigt ein.

F: Welcher Religion, Volksgruppe und Staatsangehörigkeit gehören Sie an?

A: Ich bin Moslem, Kurde und irakischer Staatsbürger.

F: Wie beschreiben Sie Ihre Religiosität?

A:Ich bete selten, ich besuche die Moschee freitags.

F: Wo lebten Sie bis zu Ihrer Flucht aus dem Irak? Nennen Sie mir die letzte Wohnadresse.

A: Irak, XXXX XXXX , XXXX ist ein Dorf.

F: Haben Sie dort alleine gelebt? Erzählen Sie mir über Ihre Heimatstadt. Können Sie mir Ihre direkt angrenzenden Nachbardörfer nennen?

A:Ich bin in einem Dorf aufgewachsen. Ich hatte bei meinen Eltern gelebt. Ich war Schafhirte.

F:Gibt es etwas Markantes in der Nähe (Gebäude, Internationale Militär Einrichtungen, Moschee/Gotteshäuser etc.)?

A:Ich kann Ihnen nicht viel über meine Heimat erzählen. Neben uns gibt es das Dorf XXXX . Wir haben dort heiße und auch kalte Monate.

F: Wer sorgt in Ihrem Heimatort für Sicherheit (Regierungstruppen, Polizei, sonstige Militärs)?

A:Wir hatten keine Probleme, daher mussten wir uns nicht bei der Polizei melden.

F:Nocheinmal, wenn Sie ein Problem gehabt hätten, wohin wären Sie gegangen?

A:Ich bin mit meinen Onkel aufgewachsen, ich hatte nie Probleme. Mein Onkel lernte mich als Schaf- und Ziegenhirte an, gelebt habe ich bei meinen Eltern.

F:Haben Sie irgendeine Ausweise besorgen können, die Ihre Identität beweisen können?

A:Nein

Mir wird zur Kenntnis gebracht, dass ich den Pass im Falle der Wieder-, bzw. Neuerlangung unverzüglich dem Bundesamt vorzulegen habe.

F: Haben Sie weitere Beweismittel (Dokumente, Urkunden, Zeugnisse, ...) vorzulegen, bzw. geltend zu machen?

A: Nein

* Empfehlungsschreiben von Frau XXXX

* Empfehlungsschreiben von XXXX

* Teilnahmebestätigung XXXX

* Gemeinde XXXX

* Deutschkurs

* Volkshochschule

F: Sind Sie verheiratet?

A:Nein

F: Haben Sie Kinder?

A: Nein

F: Haben Sie persönliche Beziehungen in Österreich (Verwandte, Bekannte, Freunde)?

A : Nein

F:Welche schulische Ausbildung/Beruf haben Sie? Wo und wie lange besuchten Sie die Schule?

A: Ich besuchte keine Schule. Meine Brüder wurden in der Schule geschlagen, daher hat man mich nicht in die Schule geschickt.

F:Waren Sie überhaupt nicht in der Schule?

A:Nein, keinen Tag.

F: Was war Ihre letzte berufliche Tätigkeit und wann haben Sie diese Arbeit ausgeführt?

A:Ich weiß nicht seit wann ich Schafhirte war, ich war sehr jung. Meine Schwester und meine Brüder haben ebenfalls Schafe gehütet.

F: Wo haben Sie diese ausgeführt (Ort/Firma)?

A: In XXXX .

F: Wann war Ihr letzter Arbeitstag in ihrer Heimat?

A:Ich weiß nicht genau wann der letzte Arbeitstag war.

F:Wie gestaltete sich ein Arbeitstag?

A:Meistens bin ich um 7 oder 8 Uhr aufgestanden, mit den Schafen bin ich auf den Berg gegangen. Mittags brachten meine Geschwister eine Jause, abends bin ich wieder nach Hause.

F: Welche Sprachen sprechen Sie?

A: Kurdisch

F: Können Sie lesen und schreiben?

A: Nein

F: Haben Sie Familie (Eltern/Geschwister) und wo lebt diese?

A: Mutter, Vater und 5 Brüder und 5 Schwestern

F:Was haben Ihr Vater und Ihre Familie gearbeitet?

A:Mein Vater ist arbeitslos, er hatte Schuhlackierer gelernt. Meine Mutter war Hausfrau.

F: Wie wohnt Ihre Familie in "Irak " jetzt?

A: Sie leben in einem Miethaus in XXXX .

F: Wovon lebt Ihre Familie in "Irak" (genau Aufzählung, wer was gearbeitet hat, inklusive Asylwerber)?

A:Ramazan arbeitet bei einem Tischler. Mit den Geburtsdaten meiner anderen Brüder bin ich mir nicht sicher.

F: Wovon haben Sie Ihren Lebensunterhalt bestritten?

A:Wir, die gesamte Familie und mein Onkel lebten von der Schafzucht.

F: Haben Sie im Heimatland noch weitere Verwandte?

A: Ja, meinen Onkel hatte einen Sohn. Es sind sehr viele Verwandte. Viele von Ihnen habe ich noch nicht gesehen.

F: Haben Sie zu jemanden in Ihrer Heimat Kontakt?

A: Mit meiner Familie habe ich telefonisch und über Internet Kontakt.

F:Wie geht es Ihrer Familie?

A:Es geht Ihnen finanziell nicht so gut. Die Schafe wurden verkauft. Mit diesem Geld flüchtete ich.

F:Wieviel haben Sie für die Schafe erhalten?

A:Ich habe 1 Heft erhalten. Das sind 9 000,- Dollar.

F:Wieviele Schafe haben Sie verkauft?

A:200 Stück gewesen.

F:Hat Ihre Familie nun keine Einnahmequelle?

A:Nein, ich wollte dass ich nach Europa komme und das meine Familie auch nach Europa kommen können.

F: Haben Sie Familienangehörige im EU-Raum: (einschließlich Norwegen, Island und Schweiz)?

A:Nein

F:Sind Sie legal aus dem Irak ausgereist?

A:Nein, ich bin illegal ausgereist.

F: Wo haben Sie Ihre Flucht begonnen und welches Land war Ihre erste Station?

A: Ich bin zu Fuß bis XXXX , dann mit einem Bus bis Istanbul.

F: Wie und wo haben Sie die Grenze Irak Türkei"Nachbarstaat" überquert?

A: Über den Wasserweg bin ich in die Türkei. Im Fastenmonat Ramadan 2015

Müsste Juni 2015 gewesen sein. In der Türkei wurde ich für einen Monat eingesperrt.

F:Warum wurden Sie eingesperrt?

A:Weil ich versucht habe illegal nach Europa zu kommen.

F:Wie sind Sie frei gekommen?

A:Die Polizei hat mich frei gelassen. Ich hab gesagt, dass ich nicht in den Irak zurück kann, dann kam ich frei. Nachdem der Fastenmonat vorbei war, haben Sie mich frei gelassen.

F:Sie sind am Wasserweg geflüchtet. Erzählen Sie mir mehr darüber.

A:Wir sind geschwommen.

F:Wer war noch dabei?

A:Ich und mein Freund

F:Wie heißt er?

A:Ich weiß nicht mehr wie er heißt, er befindet sich in Deutschland. Ich bin mit Ihm gemeinsam nach XXXX , er fuhr mit dem Zug weiter nach Deutschland.

F: Haben Sie bereits in einem anderen Land um Asyl angesucht?

A :Nein

F: Wie viel kostete die Flucht?

A :Etwa 9000,- USD.

F:Wo waren Sie am 1.1.2016? Warum wollten Sie nach Deutschland?

A:Ich hatte starke Kopfschmerzen, ich kenne Europa nicht. Ich bin einfach in den Zug und bin gefahren.

F:Wie haben Sie in Deutschland überlebt? Wovon haben Sie Ihren Lebensunterhalt bestritten?

A:Ich war 2 oder 3 Tage in einen Camp. Ich wollte dann wieder zurück, dann meldete mich bei der Polizei, die schickten mich wieder zurück nach Österreich.

F:Sie sind freiwillig wieder nach Österreich zurück?

A:Ja

AW wird nochmals aufgefordert den Aufenthalt in Deutschland zu schildern.

A:Auf dem Weg nach Deutschland wurde ich von der Polizei aufgegriffen. Ich wurde verhaftet, Sie brachten mich nach Salzburg in einen Camp.

F:Aus dem Camp in Salzburg sind Sie wieder untergetaucht?

A:Dort hat mir niemand geholfen. Ich bin deshalb wieder nach Villach. Am nächsten Tag bin ich wieder in meine alte Unterkunft nach Klagenfurt.

F:Seit wann kennen Sie die Familie XXXX ?

A:Seit Oktober 2015. Die Familie ist wie meine Eltern für mich.

F: Aus welchem Grund suchten Sie in Österreich um Asyl an? Schildern Sie möglichst ausführlich und konkret Ihre Flucht- und Asylgründe! (Freie Erzählung)

A:Ich war Schafhirte in XXXX . Die IS kam in unser Dorf. Wir sind aus dem Dorf geflüchtet. Bevor wir geflüchtet sind, habe ich meine Schafe verkauft. Wir haben meine beiden Brüder, Shaban und Hasan, nicht mehr gesehen. Wir mussten schnell flüchten, wir mussten alles liegen lassen. Nachdem wir geflüchtet sind, haben wir mit unseren ebenfalls geflüchteten Nachbarn gesprochen, die haben erzählt dass unser Dorf bombardiert wurde. Ich kehrte zwei Monate später in das Dorf zurück um nach meinen Geschwistern zu sehen. Mir war egal ob ich auch selbst sterbe. Ich habe meine Geschwister nicht gefunden und bin in die Türkei geflüchtet.

F:Gab es am Tag Ihrer Flucht einen ausschlaggebenden Moment?

A:Es gab kein besonderes Ereignis. Die IS kämpfte dort, ich habe nach meinen Brüdern gesucht und sie nicht gefunden. Sehr viele Araber im Dorf haben uns beobachtet, wir hatten Angst.

F:Sie hatten von den Arabern Angst?

A:Ja auch hier in Österreich habe ich Angst vor Ihnen.

F:Können sie mir Ihre Angst begründen?

A:Araber und Türken mögen keine Kurden.

F:Wann haben Sie den Entschluss gefasst zu flüchten?

A:Als ich meine Brüder erfolglos gesucht habe, habe ich mich entschlossen zu flüchten.

F:Sind Sie nochmals zu Ihrer Familie zurück?

A:Nein"Entschluss"

F:Haben Sie alle Fluchtgründe genannt?

A:Ja, ich will auch meine Familie nach Österreich holen, damit meine Familie nicht in Armut dort leben muss.

F:Ansonsten haben sie keine Fluchtgründe?

A:Nein. Ich möchte noch hinzufügen, dass ich Schwierigkeiten mit dem Alkohol hatte.

AW will von seinem Autounfall erzählen. Nachgefragt ob der Autounfall etwas mit der Flucht zu tun hat, wird von AW verneint.

F:Haben Sie in Österreich keine Schwierigkeiten mit dem Alkohol?

A:Nein ich trinke nicht mehr, ich will ein neues Leben beginnen.

F:Wie haben sich die anderen Bewohner ihres Dorfes in Sicherheit gebracht?

A:Die meisten Menschen flüchteten in verschiedene umliegende Dörfer.

F:Wurden Sie persönlich angegriffen?

A:Da Kurden auch von Arabern verfolgt werden, hatten wir Angst getötet zu werden.

F:Gibt es außer diesem Vorfall noch mehr Drohungen gegen Sie?

F:Von wem haben Sie konkret Angst, von den Arabern oder dem IS?

A:Sobald der IS kommt, schließen sich die Araber den IS an.

F: Wann kam der IS in Ihr Gebiet?

A: Es war warm, es regnete nicht.

F:Ich frage nochmals, wann kam der IS in Ihr Gebiet? In welchem Monat? In welchem Jahr?

A:Es gab sehr viele Terroristen bei uns. Wir haben uns vor Ihnen gefürchtet. Ich glaube es war Sommer 2014.

Eine Pause wird angeboten und angenommen.

F: Wurden Ihre Familie persönlich bedroht?

A: Nein, wir wohnten in eine arabischen Dorf, sie mochten uns nicht?

F: Wen meinen Sie damit?

A:Araber kamen. Als die IS kam wurde mein Vater verletzt.

F:Wann war das?

A:Ich weiß es nicht genau, als mein Vater verletzt wurde, beschlossen wir in ein anderes Dorf zu ziehen.

F:Erzählen Sie mir von der Verletzung Ihres Vaters?

A:In der Nacht fanden Kämpfe statt. Wir wissen nicht woher der Schuss kam. Als mein Vater die Tür öffnete, wurde er getroffen.

F:Warum hat Ihr Vater die Tür geöffnet?

A:Er wollte nachsehen was draußen los war.

F:Wurde Ihr Vater gezielt getroffen oder kann es ein Querschläger oder ähnliches gewesen sein?

A:Ich kann das nicht sagen, ich weiß es nicht. Es waren 3 Personen.

F:Wie können Sie wissen dass es 3 Personen waren.

A:Ich vermute nur. Wir wurden von diesen Personen beobachtet.

F:Wie lange wurden Sie schon von den Personen beobachtet?

A:Sie beobachteten uns bereits ein Monat.

F:Wie konnten Sie die 3 Personen erkennen. Sie gaben zuvor an, die Bedrohung ging von IS oder Araber aus?

A:Sie waren aus einem anderen Dorf, sie sprachen arabisch. Einmal sprach der Araber mit mir, ich habe Ihm nicht verstanden.

F:Nach dem Gespräch sind Sie wieder gegangen? Was hat die Person gemacht?

A:Sie waren zornig, ich habe soweit verstanden, dass Sie sich dort aufhalten dürfen und ich nicht fragen sollte.

F: Haben Sie Bestrafungen oder dergleichen durch den IS oder den Arabern bei anderen gesehen?

A: Nein

F: Von der Entscheidung zur Flucht bis zur tatsächlichen Flucht vergingen über 2 Monate. Wie erklären Sie das?

A: Ich wollte meine Brüder finden. Ich war alleine in den Bergen.

F:Wovon haben haben Sie gelebt?

A:Ich lebte von den Früchten des Berges.

F:Warum haben Sie Ihre Familie verlassen? Ihr Vater war verletzt?

A:Mein Onkel war bei der Familie.

F:Haben Sie eine Idee wo Ihre Brüder sind?

A:Nein. Wir haben bei der Polizei nachgefragt.

F:Haben Sie etwas gegen Ihre Brüder beobachten können?

A: Nein, Sie sind außer Haus gegangen und nicht mehr zurück gekehrt.

F: Sie gaben an, wegen dem IS oder den Arabern Ihre Heimat verlassen zu haben. Haben sie alle Fluchtgründe genannt?

A: Ja, ich konnte alles sagen.

F: Wurden Sie jemals persönlich konkret bedroht oder verfolgt?

A:Nein, nur der Araber, der redete sehr zornig.

F:Sie sagten Sie verstanden den Araber nicht. Wie konnten Sie eine Bedrohung feststellen?

A: Er hat mir etwas gezeigt.

AW wird aufgefordert das Zeichen zu zeigen. Es zeigt mit dem Zeigefinger an den Mund

F: Hatten Sie jemals Schwierigkeiten oder Probleme mit den Behörden Ihres Heimatlandes "Irak"?

A:Nein

F: Wurden Sie persönlich jemals wegen Ihrer Religion, Rasse, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Ihrer politischen Einstellung verfolgt oder bedroht?

A:Nein

F:Wurden Sie bedroht?

A:Nein nur weil ich Kurde bin.

F:Wie wurden Sie als Kurde bedroht?

A:Araber mögen keine Kurden.

F:Gab es eine konkreten Vorfall?

A:2014, als ich mit den 3 Personen gesprochen hatte, sprach mein Vater auch mit Ihnen und wurde aufgefordert das Gebiet zu verlassen. Sie sagten zu meinen Vater, wenn wir das Gebiet nicht verliesen, wurde etwas geschehen.

F:Gab es eine Frist dafür?

A:Ja, Sie sagten in den nächsten 2-3 Monaten müssen wir das Gebiet verlassen.

F:Das heißt es war ein und der selbe Vorfall, es gab keine eigene Verfolgung für Sie als Kurde. Stimmt das?

A:Ja

F: Gehören Sie einer politischen Partei an?

A:Nein

F: Ist gegen Sie im IRAK oder einem anderen Drittstatt ein Gerichtsverfahren anhängig?

A: Nein

F: Ist Ihre Versorgung hier in Österreich gesichert?

A: Ja, ich lebe von der Grundversorgung.

Mit mir werden die Feststellungen der Staatendokumentation zur Situation in meinem Heimatland gemeinsam erörtert und vom Dolmetscher zu Kenntnis gebracht. Möchten Sie hierzu schriftlich Stellung nehmen, oder etwas ergänzen bzw. hinzufügen?

A:Ja, es ist so wie sie sagen. Ich kenne mein Land, ich brauche keine Unterlagen dazu.

F:Wie soeben besprochen, gibt es Gebiete wo sich Kurden im Irak aufhalten können. Was sagen Sie dazu?

A:In meinem Dorf gab es keine Sicherheitskräfte.

F:Wie sieht die Situation in dem Ort aus, wo Ihre Eltern jetzt leben.

A:Dort gibt es keine Probleme.

F: Sind Sie erwerbstätig oder besuchen Sie einen Deutschkurs? Sind Sie in anderer Form integriert, z.B. Vereinsmitgliedschaften, etc.?

A:Ich arbeite bei der Gemeinde und habe Deutschkurse besucht.

F: Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor?

A: Ich möchte gerne die Schule besuchen, ich möchte in einem Altersheim arbeiten. Ich möchte auch Flüchtlinge in Österreich unterstützen. Ich möchte meine Eltern nach Österreich bringen.

F:Wenn Sie Bleiberecht in Österreich kriegen, werden Sie Ihre Familie nie mehr sehen, ist Ihnen das bewusst?

A:Ich weiß, vielleicht kann meine Familie auch nach Österreich.

F: Sind Sie damit einverstanden, dass seitens des BFA eventuell Erhebungen zum Sachverhalt in Ihrem Heimatland oder Drittstaaten durchgeführt werden?

A: Ja

F: Wenn Sie heute vor dem Flughafen in Bagdad "Hauptstadt"stehen würden, wohin würden Sie gehen?

A:Meine Eltern sind in XXXX , nach Bagdad kann man nicht zurück weil dort Krieg herrscht.

F: Was würde Sie erwarten, wenn Sie nach Irak zurückkehren würden?

A: Ich kann nicht in den Irak, die Menschen mögen mich dort nicht.

F: Erklären Sie mir das Näher.

A:Weil ich Alkohol getrunken habe.

F:Würde Ihnen persönlich was zustoßen?

A:Nein, ich möchte nicht zurück.

F:Sie sind vom Onkel über den Vormarsch des IS informiert worden. Erzählen Sie mir genaueres darüber.

A:Ich war bei den Schafen, dann hat mich der Onkel angerufen und über den Einmarsch des IS informiert. Dann bin ich zu meinen Eltern ins Haus.

F:Wo waren Sie, als der Schuss fiel

A:Ich war im Dorf habe dort auf die Schafe aufgepasst.

F:Wo haben Sie den Schlepper kennengelernt?

A:Mit Hilfe eines Schleppers bin ich in die Türkei. Er ist mit mir geschwommen. In der Türkei habe und mein Freund einen Schlepper beauftragt.

F:Haben Sie noch etwas zu ergänzen?

F:Nein

F: Ich beende jetzt die Befragung. Sie werden nochmals auf das Neuerungsverbot aufmerksam gemacht. Ich frage Sie daher jetzt nochmals ob Sie noch etwas Asylrelevantes oder sonst etwas Bedeutendes angeben möchten, das Ihnen wichtig erscheint, jedoch bislang nicht gefragt wurde?

A: Nein, ich konnte alles sagen, ich bedanke mich ...

F: Haben Sie den Dolmetscher einwandfrei verstanden?

A: Ja, ich habe Ihn gut verstanden.

F: Möchten Sie eine Kopie der Niederschrift?

A:Nein

.....................

Frau XXXX legt eine Bestätigung vor, in der hervorgeht, dass eine Psychotherapie erbeten wird. Diagnose: Anpassungsstörung

F:Erzählen Sie mir über Ihre Anpassungsstörung. Wie äußert sich diese? Woran leiden Sie?

A:Ja. Ich habe Kopfschmerzen.

F:Ist dies eine Folge des Autounfalls?

A:Ja. Ich mache mir auch Sorgen um meine Brüder.

F:Seit wann haben Sie diese Schwierigkeiten.

A:Ich hatte die Beschwerden bereits im Irak.

...."

2. Der Anträge der bP auf internationalen Schutz wurden folglich mit im Spruch genannten Bescheid der bB gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten nicht zuerkannt (Spruchpunkt I.). Gem. § 8 Abs 1 Z 1 AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak nicht zugesprochen (Spruchpunkt II.). Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 wurde nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die bP eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung in den Irak gemäß § 46 FPG zulässig sei. Die Frist zur freiwilligen Ausreise beträgt 14 Tage ab Rechtskraft der Entscheidung.

2.1. Im Rahmen der Beweiswürdigung erachtete die bB das Vorbringen der bP in Bezug auf die Existenz einer aktuellen Gefahr einer Verfolgung als nicht glaubhaft und führte hierzu Folgendes aus (Wiedergabe aus dem angefochtenen Bescheid):

Befragt zu Ihrem Fluchtgrund gaben Sie sinngemäß an, dass Sie Schafhirte in XXXX gewesen wären. IS wäre in Ihr Dorf gekommen und Sie wären geflüchtet. Bevor Sie geflüchtet wären, hätten Sie Ihre Schafe verkauft. Sie hätten Ihre Brüder nicht mehr gesehen. Sie hätten schnell flüchten und alles liegenlassen müssen. Nachdem Sie geflüchtet wären, hätten Sie mit Ihrem, ebenfalls geflüchteten Nachbarn geredet und hätten erfahren, dass Ihr Dorf bombardiert worden wäre. 2 Monate später wären Sie in Ihr Dorf zurückgekehrt um nach Ihren Geschwistern zu sehen. Ihnen wäre egal gewesen ob Sie auch sterben würden. Sie hätten Ihre Geschwister nicht gefunden und wären in die Türkei geflüchtet.

Weiters gaben Sie an, dass Sie Angst vor den Arabern hätten. Diese Angst hätten Sie auch hier in Österreich. Als Begründung gaben Sie dafür an, dass die Araber und die Türken keine Kurden mögen würden.

Sie wollten auch noch hinzufügen, dass Sie Probleme mit dem Alkohol hatten, aber mittlerweile nicht mehr trinken würden.

Sie brachten keinerlei persönliche Bedrohung oder Verfolgung vor.

Sie brachten keinerlei Verfolgung oder Bedrohung aufgrund Ihrer Religion vor. Auch eine Verfolgung oder Bedrohung wegen Ihrer Zugehörigkeit zur kurdischen Volksgruppe verneinten Sie. (Vgl. Einvernahme vom 02.02.2017: "F:Das heißt es war ein und der selbe Vorfall, es gab keine eigene Verfolgung für Sie als Kurde. Stimmt das? A:Ja")

Zudem wäre die Verfolgung eines Kurden, in den kurdischen Autonomiegebieten, nicht glaubwürdig, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt die kurdischen Autonomiegebiete als die sicherste Region im Irak zu bezeichnen ist.

Auch eine Verfolgung oder Bedrohung aufgrund der politischen Einstellung, Nationalität oder der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe haben Sie definitiv verneint.

Auch auf mehrmaliges Nachfragen, konnten Sie keine weiteren Beweggründe für Ihre Ausreise aus dem Irak vorbringen. Auch auf die Frage, ob Sie Gelegenheit hatten alles vorzubringen, was Ihnen wichtig erscheint oder ob Sie noch etwas hinzufügen wollen, was noch nicht zur Sprache gekommen wäre, gaben Sie an, dass Sie alles gesagt haben.

Somit haben Sie selbst, dezidiert weiter Fluchtgründe ausgeschlossen und wollten auch die angesprochenen Themen nicht weiter kommentieren.

Aus dem amtswegigen Ermittlungsverfahren und bei Berücksichtigung aller bekannten Tatsachen ergeben sich keine Hinweise auf das Bestehen einer konkret gegen Sie gerichteten Verfolgung.

2.2. Zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Republik Irak traf die belangte Behörde ausführliche und schlüssige Feststellungen.

Zum konkreten Vorbringen der bP stellte die bB folgendes fest:

Länderspezifische Anmerkungen

Die Staatendokumentation ist bemüht, immer aktuelle Informationen anzubieten. Aufgrund der sich ständig verändernden Lage im Irak können jedoch derzeit nicht alle Standardbereiche des Länderinformationsblattes unserer Methodologie entsprechend abgedeckt werden. Die irakische Regierung hat über große Teile des Landes die Kontrolle verloren. Der Irak ist in mehrfacher Hinsicht ein gescheiterter Staat. Die Verwaltung funktioniert nur noch in den großen Städten. Die staatlichen Strukturen und Institutionen des Irak sind erodiert, das nach 2003 installierte politische System ist weitgehend dysfunktional. Die Grenze zwischen Syrien und Irak besteht zu einem großen Teil nur mehr auf dem Papier. Das Staatsgebiet ist in drei Quasi-Staaten gespalten und wird von einer Vielzahl verschiedener Akteure kontrolliert. Die Berichte, die es zu den unter IS-Herrschaft (IS: "Islamischer Staat") befindlichen Gebieten im Westen und Norden des Landes gibt, legen den Schluss nahe, dass die dortige Menschenrechtslage extrem schlecht ist. Im Südosten des Landes und nördlich von Bagdad dominieren die Iraqi Security Forces (ISF), sowie schiitische Milizen. Einige von diesen begehen insbesondere in den vom IS zurückeroberten Gebieten immer wieder exzessive Racheakte gegen sunnitische ZivlistInnen. In der kurdischen Autonomieregion im Norden des Landes ist die Sicherheitslage verglichen mit dem übrigen Irak gut, auch wenn es dort vereinzelt zu Anschlägen und sicherheitsrelevanten Vorfällen kommt. In der Autonomieregion gibt es mittlerweile massive Ressourcenprobleme (begrenzte Wasserressourcen, ein überstrapaziertes Gesundheits- und Schulwesen, eine angespannte Situation am Arbeits- und Wohnungsmarkt, die Regierung kann die Gehälter der Staatsangestellten nicht oder nur mit monatelanger Verzögerung ausbezahlen). Die Bevölkerung der Autonomieregion hat sich durch die Flüchtlingswellen um 28 Prozent erhöht, die Region ist an der Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit angelangt. Der Zugang in die Kurdenregion kann für IDPs äußerst schwierig sein und hängt unter anderem vom religiösen und ethnischen Profil der jeweiligen Personen ab. Allgemein ändern sich Zugangsbeschränkungen im Irak laufend und unterliegen keinem bestimmten Muster.

Aufgrund dieser Sachlage, der kriegerischen Auseinandersetzungen, der Zersplitterung des Landes, der raschen Veränderungen, denen das Land unterworfen ist, sowie aufgrund der mangelhaften Informationenlage können manche Themenbereiche nicht bzw. nur teilweise abgedeckt werden, einige Themenbereiche wurden zusammengelegt und gemeinsam behandelt. Bei der Erstellung des Länderinformationsblattes wurde jedoch darauf geachtet, dass zumindest die wichtigsten Bereiche ausreichend abgedeckt sind.

1. Neueste Ereignisse - Integrierte Kurzinformation vom 16.2.2017:

Update Sicherheitslage allgemein: (Relevant für Abschnitt 3 - Sicherheitslage und 5 - Sicherheitskräfte)

Iraqi Body Count dokumentierte für 2016 über 16.000 zivile Todesfälle durch Gewalt (hier nach Monaten aufgeschlüsselt: Jänner bis Dezember 2016):

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(Iraqi Body Count 13.2.2017):

Neben den derzeit aufgrund der Mossul-Offensive besonders hohen zivilen Todeszahlen in der Provinz Ninewa sterben auch in Bagdad täglich mehrere Menschen durch Gewalt (insbesondere durch improvisierte Sprengsätze). Die Liste der täglichen zivilen gewaltsamen Todesfälle auf Iraqi Body Count liest sich exemplarisch folgendermaßen:

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(Iraqi Body Count 14.2.2017)

UNAMI, die UN-Mission für den Irak, veröffentlichte die folgenden Zahlen, die von Seiten der Staatendokumentation zu einer Grafik zusammengefasst wurden:

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(Quelle: Zahlen UNAMI 1.2.2017, Darstellung: Staatendokumentation)

Bei dieser Statistik handelt es sich um absolute Mindestzahlen. UNAMI wurde bei der Verifizierung der Opfer behindert. Darüber hinaus starb eine unbekannte Zahl an Menschen auf Grund von indirekten Folgen des Konfliktes, wie das Fehlen von Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, etc. Des Weiteren ist zu beachten, dass UNAMI nach Beginn der Offensive zur Rückeroberung Mossuls und anderer Gebiete in Ninewa zahlreiche Berichte von zivilen Todesopfern erhalten hat, die aufgrund der Lage nicht verifiziert werden konnten. UNAMI lieferte für den Monat Dez. 2016 keine Zahlen der getöteten Iraker insgesamt, sondern ausschließlich Zahlen für die zivilen Opfer. Bei jenen Monaten, die mit Stern versehen sind, ist die Zahl der in Anbar getöteten Zivilisten nicht enthalten ist.

Die Zahl der Zivilpersonen, die im Jänner 2017 im Irak getötet wurden, beträgt 382, die Zahl der Verletzten 908. Bagdad war, wie fast jeden Monat die am stärksten betroffene Provinz, Ninewa und Salahuddin waren ebenfalls besonders stark betroffen (UNAMI 1.2.2017).

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Seit August 2014 wurden im Irak von Seiten der US-geführten Koalition über 10.000 Luftschläge durchgeführt. Bis Februar 2016 waren es noch knapp 7.000 Luftschläge, die bis dahin durchgeführt worden waren (BBC 20.1.2017).

Die folgende Grafik zeigt die groben Kontrollgebiete der unterschiedlichen Akteure, wobei die Kategorie "Iraqi government" auch die Popular Mobilisation Forces (Volksmobilisierungseinheiten / Hashd al-Shaabi - bestehend aus fast ausschließlich schiitischen Milizen) umfasst:

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(BBC 20.1.2017)

2016 war für den Irak ein weiteres turbulentes Kriegsjahr. Die Terrormiliz Islamischer Staat büßte durch den Verlust wichtiger Städte (u.a. Ramadi Anfang 2016 und Falluja im Juni 2016) massiv an Territorium ein. [...] Die derzeit laufende Offensive zur Rückeroberung Mossuls ist nach wie vor im Gange. Der IS, der noch knapp 4.000 Kämpfer in Mossul haben dürfte, wehrt sich mit Selbstmordkommandos, Scharfschützen, Drohnenbomben und chemischen Waffen, wie Chlor- und Senfgas (IFK 1.2017). (Näheres zu Mossul s. u.)

Die territoriale Zurückdrängung des IS hat die Zahl der terroristischen Anschläge in den genannten Provinzen nicht wesentlich verringert, in manchen Fällen sogar eine asymmetrische Kriegsführung des IS mit verstärkten terroristischen Aktivitäten provoziert (AA 7.2.2017). Der IS führte im Irak im Jahr 2016 über ein Dutzend Selbstmordanschläge und Autobomben-Anschläge durch. Am 3. Juli 2016 kamen bei einem Autobomben-Anschlag in Bagdad über 200 Menschen ums Leben, hunderte weitere wurden verletzt. Der IS hält weiterhin ungefähr 3.200 jesidische Frauen und Kinder fest, die meisten davon werden in Syrien festgehalten (HRW 1.2017).

Laut UNAMI hat der IS seine Anschläge zunehmend auf Märkten und in Wohngegenden verübt, und hat dabei vorwiegend auf Zivilisten, auch Frauen, Kinder und ältere Personen abgezielt (UNAMI 1.2.2017). Am 2.1.2017 fand beispielsweise in einer belebten Straße im schiitisch dominierten Viertel Sadr City in Bagdad ein größerer Autobombenanschlag statt, bei dem 35 Menschen starben und über 60 verletzt wurden (BBC 2.1.2017).

Im Zusammenhang mit der Zurückdrängung des Kontrollgebietes des IS sieht das Institute for the Study of War (ISW) bereits jetzt das erneute Aufflammen von Aufständen von Seiten der Sunniten im Irak, die durch die Schwächung des IS und den dadurch entstehenden Freiraum wieder Fuß fassen können. Regierungsfeindliche Gruppen formieren sich einerseits, weil die Sunniten im konfessionell geprägten Konflikt von der schiitisch dominierten Regierung weiterhin zunehmend marginalisiert werden, und sie Angst vor den an Bedeutung gewinnenden vom Iran aus gelenkten schiitischen Milizen haben. Andererseits werden diese Probleme von Seiten der bereits/nach wie vor existierenden radikalen Gruppen wie Al Qaeda und ex-/neo-baathistischen Gruppen wie Jaysh al-Rijal al-Tariqa al-Naqshbandiya (JRTN) benutzt, um sunnitische Bürger für ihre Zwecke zu vereinnahmen. Diese Gruppen sind - Annahmen des ISW zufolge - bereits jetzt zunehmend für Anschläge im Irak verantwortlich. Die US-geführte Koalition gegen den IS habe sich zu sehr auf das Zurückdrängen des IS konzentriert und andere Organisationen vernachlässigt (ISW 7.2.2017).

Bei der Rückeroberung IS-kontrollierter Gebiete kam es weiterhin zu Exekutionen, Folter und Misshandlungen der örtlichen Bevölkerung durch schiitische Milizen der Popular Mobilisation Forces (HRW 1.2017).

Bzgl. der schiitisch-schiitischen Konflikte in Bagdad und im Süden des Landes s. Abschnitt über Innenpolitik.

Rund 17 Millionen Menschen (53 Prozent der Bevölkerung) sind im Irak von Gewalt betroffen. Die irakischen Sicherheitskräfte sind nicht in der Lage, den Schutz der Bürger sicherzustellen. Gerichte und Sicherheitskräfte verfügen nicht über ausreichend qualifiziertes Personal, es fehlt an rechtsstaatlichem Grundverständnis. Gewalttaten bleiben oft straflos. Die Schwäche der irakischen Sicherheitskräfte erlaubt es vornehmlich schiitischen Milizen, wie den vom Iran unterstützten Badr-Brigaden, den Asa'ib Ahl al-Haq und der Kata'ib Hisbollah, Parallelstrukturen im Zentralirak und im Süden des Landes aufzubauen. (AA 7.2.2017).

Mossul-Offensive: (Relevant für Abschnitt 3 - Sicherheitslage)

Die seit zwei Jahren geplante Offensive auf die zweitgrößte Stadt des Irak, Mossul, die Hochburg des IS im Irak, startete überstürzt im Oktober 2016, ohne die Frage der politischen Nachfolge in Mossul geklärt zu haben. Die Kampagne wird von einer sehr heterogenen Koalition aus lokalen und regionalen Akteuren mit unterschiedlichen Interessen geführt (IFK 1.2017).

Die irakische Armee hatte in der letzten Januarwoche des Jahres 2017 - mehr als drei Monate nach dem Start der Offensive - den Ostteil Mossuls für befreit erklärt. Die Extremisten wehren sich jedoch heftig und setzen dabei vor allem sprengstoffbeladene Autos mit Selbstmordattentätern oder Scharfschützen ein. Bis zur vollständigen Einnahme der Stadt dürfte es noch Wochen oder Monate dauern (Standard 1.2.2017).

Der [bevölkerungsreichere] Westteil Mossuls ist nach wie vor in den Händen des IS. Die Vereinten Nationen rechnen mit Militäraktionen zur Rückeroberung des Westteils in den kommenden Wochen. Ein Massenexodus kann dabei nicht ausgeschlossen werden. Aus dem Ostteil sind laut IOM (International Organization for Migration) im Zuge der Kämpfe 180.000 Menschen geflohen, 550.000 seien vor Ort geblieben (NNZ 24.1.2017).

Allgemein wird angenommen, dass die Einheiten bei der Eroberung des Westteiles auf noch größeren Widerstand treffen werden. Darüber hinaus verzeichnet die von den USA trainierte und ausgestattete Eliteeinheit Counter Terrorism Service (CTS), auf die sich der Irak bei der Eroberung Mossuls hauptsächlich verlässt, massive Verluste ("über 50 Prozent"). Auch bei der irakischen Armee würde es herbe Verluste geben, wobei jedoch die irakischen Behörden selbst keine Zahlen bekanntgeben (Al-Jazeera 31.1.2017).

Im Zuge der Offensive zur Rückeroberung der IS-Gebiete in und um Mossul evakuierte der IS Zivilisten, um diese als menschliche Schutzschilde zu benutzen (HRW 1.2017).

Die schiitischen Milizen (inzwischen rechtlich der regulären Armee gleichgestellt - s.u.) werden von vielen (insbesondere von vielen Sunniten) mehr gefürchtet als der IS. Ihnen werden Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Zeugen berichten von Folter, Schlägen und Ermordungen. Im Zuge der Befreiung der Stadt Mossul nimmt das Terrain, das die Milizen unter ihrer Kontrolle haben, stark zu. Die Stadt Mossul ist von den Milizen [und den kurdischen Peschmerga] umzingelt (BBC 3.12.2016), wobei vereinbart war, dass die Milizen die Stadt nicht betreten werden, jedoch wird berichtet, dass (vermutliche) Miliz-Angehörige im Ostteil der Stadt auf Zivilisten schießen (MEM 8.2.2017).

Innenpolitik (Relevant für Abschnitt 2 - Politische Lage):

Die derzeitigen Anti-IS-Operationen sind zwar insofern erfolgreich, als sie den IS schwächen, gleichzeitig verschärfen sie aber die politische Instabilität. Die vom Iran unterstützten schiitischen Milizen haben gemeinsam mit der Partei des Ex-Premiers Nouri al-Maliki dem amtierenden Premier Abadi gedroht, ein Misstrauensvotum gegen ihn auszusprechen. Abadi steht in Gefahr sein Amt zu verlieren, und muss Zugeständnisse gegenüber den Milizen machen. Abadi war es beispielsweise auch nicht möglich, die Milizen davon abzuhalten, ihre Operationen in Tal Afar wieder aufzunehmen (ISW 7.2.2017).

Zusätzlich dazu hat das irakische Parlament im November 2016 die Volksmobilisierungseinheiten (Popular Mobilisation Forces/Hashd al-Shaabi) - jene Milizen, die wie die irakischen Sicherheitskräfte gegen den IS kämpfen - rechtlich der Armee gleichgestellt. [...] Die meisten dieser Milizen sind schiitisch, etliche davon sind vom Iran abhängig, sind radikal und werden der Verbrechen an Sunniten beschuldigt. [...] Diese rechtliche Gleichstellung ist ganz nach dem Geschmack von Expremier Nuri al-Maliki, der zurück an die Macht will und dessen neue politische Hausmacht die Milizen sind (Standard 28.11.2016).

Maliki gelingt es auch zunehmend mit Misstrauensanträgen gegenüber Abadis Ministern die Regierung zerbröckeln zu lassen. Der Verteidigungsminister und der Finanzminister wurden im Jahr 2016 bereits entlassen (Standard 23.9.2016). Über die Sommermonate 2016 wurden mit derartigen Methoden bereits fünf Minister erfolgreich abgesetzt (AA 7.2.2017).

Irakisches Parlament bestätigte Verteidigungs- und Innenminister

Bagdad (APA/dpa) - Das irakische Parlament hat am Montag die neuen Minister für Verteidigung und Inneres bestätigt. Der Armeegeneral Erfan al-Hiyali von der sunnitischen Minderheit im Land wird künftig das Verteidigungsministerium führen. Qasim al-Araji von der schiitischen Badr-Organisation leitet das Ressort Inneres.

Ministerpräsident Haider al-Abadi lobte die Entscheidung des Parlaments als "guten Fortschritt zu einer entscheidenden Zeit". Beide Posten waren monatelang unbesetzt. Der vorherige Verteidigungsminister Khaled al-Obeidi musste seinen Posten im August wegen einer politischen Affäre räumen. Seinem Sprecher wurde vorgeworfen, in einen Korruptionsskandal verwickelt zu sein. Die Rolle des Verteidigungschefs ist wegen des gegenwärtigen Kampfes gegen die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) in ihrer Hochburg Mosul (Mossul) von besonderer Bedeutung.

Der vorherige Innenminister Mohammed al-Ghabban trat im Juli wegen der desaströsen Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad zurück. Damals starben bei einem Autobomben-Anschlag, zu dem sich der IS bekannte, fast 300 Menschen. Die Nominierten von Premier Abadi für die Ministerien für Industrie und Handel fielen im Parlament dagegen durch. Plenums-Kreise berichteten, die Abgeordneten hätten nicht genügend Informationen über die beiden Kandidaten gehabt. Sie seien Akademiker ohne politische Erfahrung.

(Tiroler Tageszeitung 30.01.2017)

Auch für die Region Kurdistan im Irak ist die Frage, ob Maliki zurück an die Macht kommt, von großer Bedeutung. Massoud Barzani, der Präsident der Kurdischen Regionalregierung [Amtszeit bereits abgelaufen - er befindet sich aber nach wie vor Amt], hat immer wieder mit Ankündigungen, die Unabhängigkeit Kurdistans erklären zu wollen, aufhorchen lassen. Falls Maliki zurückkehren würde, würde er dies in die Tat umsetzen, so Barzani (Ekurd Daily 23.1.2017).

Insbesondere auch im Süden des Irak regt sich verstärkter Widerstand gegen Malikis Vorhaben, an die Spitze der Macht zurückkehren zu wollen. Die Anhänger der Sadr-Bewegung wollen mittels Demonstrationen die Hoffnung Malikis auf eine Rückkehr verhindern. Ein inner-schiitischer Konflikt zwischen Sadristen und Maliki-Anhängern ist spürbar, auch wenn diesbezügliche militärische Auseinandersetzungen unwahrscheinlich sind (Al Monitor 26.12.2017). Am 11. Februar kam es in Bagdad allerdings zu schiitisch-schiitischen Zusammenstößen. Sicherheitskräfte der schiitisch dominierten Regierung schossen auf schiitische Demonstranten der regierungskritischen Sadr-Bewegung. Dabei wurden mindestens 6 Personen getötet, weitere hunderte wurden verletzt, außerdem wurden dabei Raketen in die "Green Zone" (ehemalige internationale Zone, in der sich viele Regierungs- und Botschaftsgebäude befinden) geschossen. Gerichtet war die Demonstration v.a. gegen den konfessionell-ethnischen Proporz in der irakischen Politik. Die Sadr-Bewegung richtet sich zwar v.a. auch gegen eine Rückkehr Malikis, gerade diesem könnte jedoch der Aktivismus Sadrs nutzen, da er den amtierenden Premier Abadi zusätzlich schwächt (MEE 12.2.2017, vgl. Standard 13.2.2017).

Flüchtlinge/Internvertriebene (Relevant für Abschnitt 11 - IDPs und Flüchtlinge):

Rund 3 Millionen Menschen wurden seit Januar 2014 intern-vertrieben, an ihre Heimatorte konnten in dieser Zeit rund 1,5 Millionen zurückkehren. Die folgende Grafik veranschaulicht die Zahl der IDPs nach der jeweiligen Region, in die sie geflüchtet sind:

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(IOM 2.2.2017)

In der Region Kurdistan-Irak alleine halten sich mehr als 11,3 Millionen Binnenvertriebene auf. Über 10 Millionen Menschen, also rund ein Drittel der Bevölkerung, sind auf humanitäre Hilfe angewiesen (AA 7.2.2017). Bezüglich der Rückkehr von IDPs ist insbesondere Tikrit nennenswert, das eine unerwartete Wendung erlebt hat. Nachdem die Popular Mobilisation Forces nach der Rückeroberung in einem Racheakt zunächst ganze Stadtteile niederbrannten und andere Menschenrechtsverletzungen begingen (MOI 11.2.2016), konnten inzwischen die meisten der ursprünglichen Einwohner Tikrits zurückkehren. Allerdings ist der Großteil der Stadt zerstört und die Infrastruktur noch nicht wieder vollständig hergestellt (WP 23.11.2016).

Beispielsweise wird berichtet, dass von den rund 50.000 Familien, die von Salahuddin nach Kirkuk kamen, es nur 20.000 Familien möglich war, in rückeroberte Gebiete zurückzukehren, die übrigen Familien beschuldigen schiitische Milizen, dass diese sie nicht zurückkehren lassen würden (Rudaw 10.1.2017).

Innerhalb der letzten zwei Jahre seien ungefähr 900.000 Vertriebene nach Hause zurückgekehrt (Stand 23.11.2016), vorwiegend in sunnitische Städte wie Fallujah, Ramadi und Tikrit. An Orte zurückzukehren, an denen Sunniten in Nachbarschaft mit Schiiten oder Kurden gelebt hatten, ist für Sunniten besonders schwierig, und Hunderttausenden war dies nicht möglich, obwohl der IS dort bereits verdrängt wurde. Sunniten leiden unter dem Pauschalverdacht, mit dem IS zu sympathisieren. In manchen Orten, die die Popular Mobilisation Forces vom IS zurückerobert hatten, werden überhaupt keine ehemaligen Ortseinwohner zurückgelassen. Oft spielen dabei auch Stammeskonflikte oder Rachefeldzüge eine Rolle (WP 23.11.2016). Für Rückkehrer besteht oft auch die Gefahr, Opfer von explosiven Kampfmittelrückständen zu werden. Teilweise werden IDPs von Behörden aufgefordert in ihre Häuser zurückzukehren, obwohl die sehr reale Gefahr besteht, dass diese mit Sprengfallen versehen sind (MRG 22.12.2016).

Tikrit kann, wie erwähnt, am ehesten noch als "Erfolg" gesehen werden, da laut Washington Post über 90 Prozent der Bevölkerung in diese Stadt zurückkehren konnten (Stand Nov. 2016), Auf lange Sicht sei dieser Erfolg aber fraglich, da keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden seien, um das wiederaufzubauen, was im Zuge des Konfliktes zerstört wurde. Die irakische Regierung hat im Zuge des Konfliktes innerhalb kürzester Zeit fast die Hälft ihres Einkommens verloren, und das während sie große Mengen an finanziellen Mitteln für militärische Offensiven aufbringen musste/muss (WP 23.11.2016). Auf Grund der massiven finanziellen Schwierigkeiten kämpfen die irakische Regierung und die Regionalregierung Kurdistans auch auf Grund von Ressourcenproblemen mit der Bewältigung der IDP-Krise. Die irakischen Streitkräfte und die Streitkräfte der Regionalregierung tragen zur Unsicherheit der IDPs bei, indem sie sich zu wenig um den Schutz und die Unterstützung der vom Konflikt betroffenen IDPs kümmern, wodurch viele Vertriebene um ihr Leben kämpfen müssen, obwohl sie sich bereits in von der Regierung kontrollierten Gebieten befinden (MRG 22.12.2016).

Von der Mossul-Offensive sind laut UNHCR rund 1,5 Millionen Menschen in und um Mossul betroffen. Über 144.000 Menschen in und um Mossul zählen derzeit zu den Vertriebenen, über 23.000 konnten nach Beginn der Offensive wieder an ihren Herkunftsort zurückkehren. Die folgende Grafik zeigt die durch die Offensive ausgelösten Flüchtlingsströme:

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Die missliche Lage der IDPs wird zum Teil ausgenützt. So werden IDPs - Vorwürfen zufolge - teilweise von Milizen zwangsrekrutiert (auch Minderjährige). Die in Flüchtlingscamps untergebrachten IDPs haben häufig das Problem, dass ihre Bewegungsfreiheit drastisch eingeschränkt ist, sowie dass Milizen ihnen die Papiere abnehmen und für lange Zeit nicht zurückgeben. Ein zusätzliches Problem ist, dass sie nicht mit ihren Familien kommunizieren können, da ihnen die Mobiltelefone abgenommen werden (UNHCR 20.1.2017, vgl. Al-Jazeera 1.2.2017).

Quellen:

- Al Monitor (26.12.2017): Can public outcry in southern Iraq end Maliki's political ambitions?

- Al-Jazeera (1.2.2017): Iraq's displaced 'in another prison' after fleeing ISIL, http://www.aljazeera.com/indepth/opinion/2017/01/iraq-displaced-prison-fleeing-isil-170130070309929.html, Zugriff 14.2.2017

- Al-Jazeera (31.1.2017): Taking west Mosul: A bridge too far?, http://www.aljazeera.com/indepth/opinion/2017/01/west-mosul-bridge-170130133948071.html, Zugriff 13.2.2017

- AA - Auswärtiges Amt (7.2.2017): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage der Republik Irak

- BBC (2.1.2017): IS conflict: Baghdad suicide car bomb blast kills 35, http://www.bbc.com/news/world-middle-east-38488091 , Zugriff 14.2.2017

- BBC (20.1.2017): Islamic State and the crisis in Iraq and Syria in maps, http://www.bbc.com/news/world-middle-east-27838034 , Zugriff 10.2.2017

- BBC (3.12.2017): Iraqi Shia militias' show of force in battle for Mosul , http://www.bbc.com/news/world-middle-east-38194653, Zugriff 13.2017

- Ekurd Daily (23.1.2017): Barzani: Kurdistan would declare independence if Maliki becomes Iraqi PM again, http://ekurd.net/kurdistan-independence-maliki-2017-01-23, Zugriff 13.2.2017

- HRW - Human Rights Watch (1.2017): Report: Iraq: Events of 2016, https://www.hrw.org/world-report/2017/country-chapters/iraq , Zugriff 13.22017

- Al Monitor (26.12.2016): Can public outcry in southern Iraq end Maliki's political ambitions?, http://www.al-monitor.com/pulse/originals/2017/01/southern-iraq-muqtada-maliki-abadi-reform-shiite-protest.html, Zugriff 13.2.2017

http://www.understandingwar.org/backgrounder/warning-update-iraq%E2%80%99s-sunni-insurgency-begins-isis-loses-ground-mosul, Zugriff 13.2.2017

https://www.iraqbodycount.org/database/, Zugriff 13.2.2017

- IFK Analysezentrum (1.2017): Fact Sheet Syrien & Irak, Jahresrückblick 2016, http://www.bundesheer.at/wissen-forschung/publikationen/publikation.php?id=810, http://www.bundesheer.at/pdf_pool/publikationen/fact_sheet_syrien_irak_jahresrueckblick_2016.pdf, Zugriff 10.2.2017

- IOM (2.2.2017): Displacement Tracking Matrix (DTM), http://iraqdtm.iom.int/, Zugriff 10.202017

- Iraqi Body Count (14.2.2017): Recent Events, https://www.iraqbodycount.org/database/recent/0/, Zugriff 14.2.2017

- Iraqi Body Count (13.2.2017): Documented civilian deaths from violence,

- ISW - Institute for the Study of War (7.2.2017): Warning Update: Iraq's Sunni Insurgency Begins as ISIS Loses Ground in Mosul,

- MEM - Middle East Monitor (8.2.2017): Iraq army, Shia militias execute Sunnis in east Mosul , https://www.middleeastmonitor.com/20170208-iraq-army-shia-militias-execute-sunnis-in-east-mosul/ , Zugriff 13.2.2017

- Middle East Eye (12.2.2017): Inter-Shia tension mounts in Baghdad after clashes, http://www.middleeasteye.net/news/inter-shia-tension-mounts-baghdad-after-clashes-1268563748, Zugriff 13.2.2017

- MRG - Minority Rights Group International: Humanitarian challenges in Iraq's displacement crisis, 22. Dezember 2016 (verfügbar auf ecoi.net)

http://www.ecoi.net/file_upload/1788_1483364807_irk.pdf (Zugriff am 14. Februar 2017)

- Musings on Iraq (11.2.2016): http://musingsoniraq.blogspot.co.at/2016/02/life-in-iraqs-tikrit-returns-to-normal.html, Zugriff 13.2.2017

- Neue Züricher Zeitung (24.1.2017): 750'000 Personen in Mosul in Gefahr, https://www.nzz.ch/international/irak-750000-personen-in-mosul-in-gefahr-ld.141529, Zugriff 13.2.2017

- Rudaw (10.1.2017): Tikrit IDPs accuse Shiite forces of blocking their return, 'Untrue' says official , http://www.rudaw.net/english/middleeast/iraq/100120172, Zugriff 13.2.2017

- Standard (1.2.2017): Elf tote Zivilisten bei IS-Beschuss in Mossul, http://derstandard.at/2000051937966/Elf-tote-Zivilisten-bei-IS-Beschuss-in-Mossul, Zugriff 13.2.2017

- Standard (13.2.2017): Schiiten gegen Schiiten im Irak, http://derstandard.at/2000052505984/Schiiten-gegen-Schiiten-im-Irak, Zugriff 13.2.2017

- Standard (23.9.2016): Parlament feuert Finanzminister: Iraks Regierung zerbröselt, http://derstandard.at/2000044800677/Finanzminister-zurueckgetreten-Iraks-Regierung-wird-sturmreif-geschossen, Zugriff 13.2.2017

- Standard (28.11.2016): Milizen: Zerstörung der Armee www.derstandard.at/2000048292489/Irakische-Milizen-Zerstoerung-der-Armee, Zugriff 10.2.2017

- UNHCR (20.1.2017): MOSUL WEEKLY PROTECTION UPDATE, https://www.ecoi.net/file_upload/5250_1485779091_20170120-unhcr-mosul-weekly-protection-update-week12.pdf, Zugriff 14.2.2017

- UNAMI (1.2.2017): UN Casualties Figures for Iraq for the Month of January 2017 , http://uniraq.org/index.php?option=com_k2&view=item&id=6725:un-casualties-figures-for-iraq-for-the-month-of-january-2017&Itemid=633&lang=en , Zugriff 13.2.2017

- WP - Washington Post (23.11.2016): ISIS: A catastrophe for Sunnis, http://www.washingtonpost.com/sf/world/2016/11/23/isis-a-catastrophe-for-sunnis/, Zugriff 13.2.2017

- Tiroler Tageszeitung (20.01.2017): Irakisches Parlament bestätigt Verteidigungs- und Innenminister,

http://www.tt.com/home/12560646-91/irakisches-parlament-best%C3%A4tigte-verteidigungs--und-innenminister.csp, Zugriff am 06.02.2017

2. Politische Lage

Die letzten nationalen Wahlen, die im April 2014 stattfanden, gewann der ehemalige Premierminister Nouri al-Maliki. Da es auf Grund seines autoritären und pro-schiitischen Regierungsstils massive Widerstände gegen Maliki gab, trat er im August 2014 auf kurdischen, internationalen, aber auch auf innerparteilichen Druck hin zurück (GIZ 6.2015). Es wird ihm unter anderem vorgeworfen, mit seiner sunnitisch-feindlichen Politik (Ausgrenzung von sunnitischen Politikern, Niederschlagung sunnitischer Demonstrationen, etc.) deutlich zur Entstehung radikaler sunnitischer Gruppen wie dem IS beigetragen zu haben (Qantara 17.8.2015). Maliki's Nachfolger ist der ebenfalls schiitische Parteikollege Haidar al-Abadi (beide gehören der schiitischen Dawa-Partei an), der eine Mehrparteienkoalition anführt, und der mit dem Versprechen angetreten ist, das ethno-religiöse Spektrum der irakischen Bevölkerung wieder stärker abzudecken (GIZ 6.2015). Allerdings gelang es Abadi bislang nicht, politische Verbündete für seine Reformpläne (ins

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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