RS Vwgh 1971/6/28 1301/70

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Veröffentlicht am 28.06.1971
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Index

Baurecht - Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1

Rechtssatz

Der Partei ist ein Recht auf Ablehnung eines Verwaltungsorgans (hier eines Amtssachverständigen) nicht eingeräumt (Hinweis E 22.1.1952, VwSlg 2422 A/1952).

Schlagworte

Ablehnung wegen Befangenheit Rechtsanspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001301.X05

Im RIS seit

12.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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