Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §216Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann mit einem Abrechnungsbescheid die strittige Frage beantwortet werden, ob die aus einem Abgabenbescheid resultierende Verbuchung deshalb rechtswidrig war, weil der Abgabenbescheid etwa (z.B. im Rechtsmittelweg) wieder aufgehoben wurde und keine Gutschrift verbucht wurde oder der Abgabenbescheid gar nicht wirksam erlassen wurde (vgl. VwGH 30.3.2017, Ra 2016/16/0032, und nochmals 17.12.2014, 2010/13/0061). Dies gilt auch für die Klärung der Frage einer etwaigen Nichtigkeit der der Buchung zugrunde liegenden Abgabenbescheide.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018130109.L04Im RIS seit
10.08.2020Zuletzt aktualisiert am
19.08.2020