RS Vwgh 2020/6/10 Ra 2018/13/0109

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Veröffentlicht am 10.06.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §92 Abs1 litb

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht ein die Erlassung eines Feststellungsbescheides rechtfertigendes rechtliches Interesse dann nicht, wenn die für die Feststellung maßgebende Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zu entscheiden ist (vgl. VwGH 2.7.2015, Ro 2015/16/0009).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018130109.L02

Im RIS seit

10.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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