Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §77Beachte
Rechtssatz
Im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Einreichunterlagen zugrunde zu legen und diese auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dementsprechend umfasst die behördliche Genehmigung auch nur das in diesen Unterlagen beschriebene Projekt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040040.L03Im RIS seit
10.08.2020Zuletzt aktualisiert am
10.08.2020