RS Vwgh 2020/6/25 Ra 2019/15/0016

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Veröffentlicht am 25.06.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §188
BAO §188 Abs1
EStG 1988 §24 Abs4

Rechtssatz

Der Steuerfreibetrag nach § 24 Abs. 4 EStG 1988 mindert wie andere einkommensteuerliche Steuerbefreiungen den steuerlichen Gewinn und damit - im Fall von Mitunternehmerschaften - die Höhe der nach § 188 Abs. 1 BAO festzustellenden Einkünfte. Es ist daher im Verfahren nach § 188 BAO - durch den Abspruch über die Höhe der Einkünfte und die Höhe der den Mitunternehmern zuzuweisenden Einkunftsteile - zu entscheiden, ob dieser Freibetrag zur Anwendung kommt (vgl. sinngemäß zu fiktiven Betriebsausgaben VwGH 20.2.2008, 2008/15/0019).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150016.L04

Im RIS seit

10.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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